- Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist «besorgt über die Lebensbedingungen von Kindern und deren Familien». Sie fordert Verbesserungen in allen drei Zentren im Kanton Bern.
- Die NKVF hat im Auftrag der Berner Sicherheitsdirektion (SID) einen Bericht über die Lage in den Rückkehrzentren Aarwangen, Biel und Gampelen verfasst.
- In Rückkehrzentren werden Asylsuchende mit negativem Asylentscheid untergebracht. Sie haben keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz und müssen ausreisen.
Ein Elternpaar mit zwei Kindern lebt in einem Berner Rückkehrzentrum auf 14 Quadratmetern. Sie schlafen, essen und spielen im gleichen Raum. Diese Familie dient der Nationalen Kommission zur Verhütung (NKVF) von Folter als Beispiel im am Donnerstag publizierten Bericht.
«Nach Beurteilung der Kommission sind diese Verhältnisse nicht mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar», sagt die Kommissionspräsidentin Regula Mader. Konkret verletze die Unterbringung im Kanton Bern das Recht von Kindern auf angemessene Lebensbedingungen und das Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel.
Die Verhältnisse sind nicht mit der UNO-Kinderrechtskonvention vereinbar.
Vor allem für Familien seien die Bedingungen in den Rückkehrzentren schwierig, schreibt die Kommission. Sie fühlten sich denn auch nicht sicher, vor allem nachts. Das ging aus Gesprächen mit Frauen aus den drei Zentren hervor. Toiletten und Duschen seien nicht in allen Zentren klar nach Geschlechtern getrennt oder ungenügend geschützt. Deshalb empfiehlt die Kommission die getrennte Unterbringung von Frauen und Mädchen.
Das Zentrum in Biel-Bözingen
Es sind happige Vorwürfe, die den Kanton Bern treffen. Der Kanton Bern nehme den Bericht zum Anlass, «wo sinnvoll und rechtlich zulässig» Optimierungen vorzunehmen, wie er mitteilte.
So reagiert der Kanton Bern
So wird ab Mitte Februar in Worb ein Zentrum ausschliesslich für Familien mit Kindern und alleinstehende Frauen betrieben. Die Kritik, wonach Kinderrechte verletzt würden, weisen die Berner Behörden jedoch als «politische Bewertung» zurück.
Nicht umsetzbar sind aus Sicht der Berner Behörden alle Vorschläge, die gegen Bundesrecht verstossen – so zum Beispiel die Forderung nach Beschäftigung oder genereller Unterbringung von Familien in separaten Wohnungen. Dafür sei die kantonale Sicherheitsdirektion als «operativ zuständige Stelle» die falsche Adressatin.