Eine Messerattacke in Lugano hatte 2020 europaweit für Schlagzeilen gesorgt. Eine 30-jährige Frau habe damals in einem Einkaufszentrum in der Innenstadt von Lugano zwei Frauen mit einem Messer verletzt und soll gemäss Zeuginnen und Zeugen «Allahu Akbar» gerufen haben. So lauten die Vorwürfe.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) sprach kurz darauf von einer islamistisch motivierten Tat sowie von einem mutmasslichen Terrorakt. Der ehemalige österreichische Kanzler Kurz verurteilte auf Twitter diese terroristische Tat.
Frau als eiskalt beschrieben
Nun beginnt am Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess gegen die Frau, die den Bundesbehörden schon weit vor ihrer Tat in Lugano bekannt war. Sie wollte 2017 nach Syrien ausreisen und sie hatte sich über Social Media in einen dschihadistischen Kämpfer verliebt.
An der Grenze zwischen der Türkei und Syrien wurde sie jedoch zurückgewiesen. In der Schweiz kam sie daraufhin in eine psychiatrische Anstalt. Das gab das Fedpol kurz nach der Messerstecherei in Lugano bekannt. In der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ist davon keine Rede.
Sie habe am besagten Tag im Einkaufsgeschäft ein Brotmesser entwendet und kurz darauf zwei Frauen attackiert, um diese mit Vorbehalt und nach Plan zu enthaupten. Die Frau ist deswegen nun wegen mehrfach versuchten Mordes angeklagt.
Angeklagte sei vollumfänglich invalid
Zudem wird ihr Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung Al-Kaida vorgeworfen sowie die illegale Ausübung von Prostitution. Das sei ihre einzige Arbeit gewesen, sagt ihr Anwalt gegenüber Radio SRF.
Das psychiatrische Gutachten, das seit der Tat verfasst wurde und dessen Inhalt den Tessiner Medien bekannt ist, kommt zum Schluss, dass die Zurechnungsfähigkeit der mutmasslichen Täterin eingeschränkt ist.
Die grosse und schwierige Frage im Gerichtssaal in Bellinzona wird also sein: War diese Frau geistig in der Lage, sorgfältig einen Terrorakt mit expliziter Verbindung zu Terrorgruppen zu planen – oder nicht?