- Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,75 Prozent
- Er verbleibt damit auf demselben Stand wie seit Mitte 2015.
- Damit bleibt auch die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz unverändert.
Da sich der Zinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich auch kein neuer Senkungs- oder Erhöhunganspruch. Falls der Mietzins jedoch nicht auf dem aktuellen Zinssatz basiert, können Mieter einen Senkungsanspruch erheben, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) in seiner Mitteilung schreibt.
Allerdings fehlte nur wenig für eine Senkung auf 1,5 Prozent. Der Durchschnittszinssatz sank gegenüber dem Vorquartal von 1,67 Prozent auf 1,64 Prozent. Damit bleibt der mietrechtlich relevante Referenzzinssatz gerundet weiterhin bei 1,75 Prozent, wie das BWO weiter mitteilt.
Zu Beginn lag der Satz bei 3,5 Prozent
Bei einem Durchschnittszinssatz von 1,63 Prozent wäre der Referenzzinssatz um ein Viertelprozent gesunken. Bei einem Durchschnittszinssatz von 1,87 Prozent hätte er angehoben werden müssen.
Experten gehen aber davon aus, dass der schweizweit geltende Referenzzinssatz dieses Jahr doch noch auf 1,5 Prozent sinken wird. Bevor es dann aufwärts gehen dürfte.
Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 gilt der Referenzzinssatz von 1,75 Prozent.