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Mietzuschüsse für Betagte Wenn das Geld zum Wohnen kaum reicht

  • Zehntausende arme Renterinnen und Rentner erhalten zu wenig Ergänzungsleistungen für ihre Wohnungsmiete.
  • Die Betroffenen müssen sich die Wohnkosten sonstwo absparen.
  • Doch jetzt ist Hilfe in Sicht: Das Thema beschäftigt heute den Nationalrat.

Alleinstehende alte Menschen in der Schweiz erhalten maximal 1100 Franken als Mietzinszuschuss, Paare 1250 Franken. Diese Mietzinszuschüsse sind Teil der Ergänzungsleistungen. Sie wurden seit 2001 nie mehr angehoben.

Im gleichen Zeitraum aber stiegen die Mieten um mehr als 20 Prozent. In 24 von 26 Kantonen liegen die durchschnittlichen Mietzinse über den maximalen Zuschüssen, die arme alte Menschen fürs Wohnen erhalten.

Ein drängendes Problem

In den Beratungen von Pro Senectute seien die zu tiefen Mietzinszuschüsse eines der drängendsten Probleme, sagt Ex-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie ist Präsidentin der Pro Senectute.

«Der Leidensdruck der Betroffenen ist sehr hoch», sagt sie. Sie müssten sich die Miete vom Lebensbedarf absparen und könnten sich deshalb kaum mehr einen Kaffee oder eine Jassrunde in einem Restaurant gönnen. Folge: «Sie ziehen sich aus dem sozialen Leben zurück.»

Vom Staat im Stich gelassen

Was es bedeutet, auf soziale Aktivitäten zu verzichten, bei Essen, Kleidern, Gesundheit zu sparen, oder Schulden zu machen, um die Miete zahlen zu können, weiss die 74-jährige Margrith Mirza aus Biel. Sie wohnt in einer winzigen Zweizimmerwohnung für 1200 Franken.

Nach Rechnungen und Miete blieben 20 Franken pro Tag übrig, erzählt sie. Freizeit und Ferien gibt es nicht mehr. Ein Spaziergang und ein Kaffee ist das einzige, was noch drin liegt. Mirza sagt: «Das kränkt.» Ein Leben lang sie als Damenschneiderin gearbeitet und Steuern bezahlt. Jetzt fühlt sich die Rentnerin vom Staat im Stich gelassen.

Symbolbild: Alte Frau vor einem Spiegel.
Legende: Die Ergänzungsleistungen reichen vielen Rentnern nicht, um die Miete zu bezahlen. Das soll nun ändern. Keystone

Revision auf gutem Weg

Pro Senectute-Präsidentin Widmer-Schlumpf versteht das. Jeder dritte Haushalt mit Ergänzungsleistungen müsse heute einen Teil der Miete selber berappen, sagt sie. Deshalb müssten die Mietzinszuschüsse dringend ans aktuelle Mietzinsniveau angepasst werden. Zudem müsse man die Zuschüsse der laufenden Preisentwicklung anpassen wie bei der AHV.

Das Parlament hat das Problem grundsätzlich schon vor Jahren erkannt. Die Räte wollten die Mietzinszuschüsse aber nicht einzeln regeln, sondern haben auf die Gesetzesrevision der Ergänzungsleistungen gewartet. Widmer-Schlumpf ist deshalb zuversichtlich, dass die Räte in der heutigen Debatte die vorgeschlagene Lösung durchwinken werden.

Revision des ELG

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Die Frage der Mietzinszuschüsse macht bei der Revision des Ergänzungseistungsgesetzes (ELG) nur einen kleinen Teil aus. Für mehr Bürger Auswirkungen haben die Änderungen beim Vorbezug und der Auszahlung von Pensionskassenkapital. Die restriktivere Handhabung soll mithelfen, dass später weniger Rentner EL beantragen müssen. Ein anderer Punkt der Revision betrifft etwa die Höhe der Krankenkassenprämien-Zuschüsse. Die Vorlage war bereits im Ständerat, nun kommt sie in den Nationalrat.

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