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Migranten aus Eritrea «Es ist nur eine freiwillige Rückkehr nach Eritrea möglich»

Wie unterscheiden die Schweizer Asylbehörden echte Flüchtlinge von Wirtschaftsmigranten aus Eritrea? Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, an der «Rundschau»-Theke.

SRF News: Deckt sich das, was Sie über Eritrea glauben zu wissen, mit dem, was Sie in der «Rundschau»-Reportage gesehen haben?

Mario Gattiker

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Porträt Mario Gattiker
Legende: Keystone

Der vierfache Familienvater ist 1956 in Zürich geboren und studierte Rechtswissenschaften. 2001 übernahm er die Leitung des Sekretariats der Eidg. Ausländer­kommission und wurde Chef der neuen Sektion Integration im Bundesamt für Ausländerfragen. Seit Anfang 2015 ist Gattiker Staatssekretär des neuen Staatssekretariats für Migration (SEM).

Mario Gattiker: Wir haben heute einen starken Rückgang bei eritreischen Asylsuchenden. Das Bild deckt sich. In Eritrea herrscht ein Ein-Parteien-System, es gibt kein Parlament. Einzelne Bevölkerungsgruppen haben keine Probleme mit dieser Regierung. Interessant ist aber, was man in diesem differenzierten Beitrag sehen kann: Es gibt Bevölkerungsgruppen, die in Konflikt kommen mit der Regierung. Das ist eine Realität. Wir als Asylbehörde sind vor allem mit dieser Realität konfrontiert, mit den Themen Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit oder Verfolgung bei einer Rückkehr.

Nicht verharmlosen, aber auch nicht dramatisieren – darum ging es uns in diesem Beitrag. Hat Ihnen etwas gefehlt?

Wir sind sehr gut informiert über die Lage in Eritrea. Wir unternehmen Fact Finding Missions ins Land, werten Berichte aus und reden mit anderen Staaten. Aber es gibt Menschen, die vor allem wegen dem Nationaldienst, der in Eritra fünf bis zehn Jahre dauern kann, das Land verlassen – denn er bedeutet eigentlich Zwangsarbeit. Darum ist es für uns als Asylbehörde nicht entscheidend, dass es in Eritrea Bevölkerungsgruppen gibt, die zu essen haben oder die eine gute Gesundheitsversorgung haben, sondern es geht um die andere Realität.

Wir reden über die grösste Flüchtlingsgruppe in der Schweiz. Wer von ihnen ist wirklich an Leib und Leben bedroht und wer ist ein Wirtschaftsmigrant. Wie unterscheiden Sie das?

Wir prüfen jedes Asylgesuch sehr sorgfältig und führen Befragungen durch. Wir stellen fest, dass eine Mehrheit einem Risiko ausgesetzt ist bei einer Rückkehr, weil sie sich dem Nationaldienst entzogen haben. Es gibt aber auch Gruppen, bei denen keine Gefährdung besteht und die weggewiesen werden. Das ist etwa ein Viertel aller Asylgesuche.

Rein ökonomische Gründe für die Migration sind für uns nicht wichtig.

Für Eritreer, die ihre Dienstpflicht geleistet haben, ist eine Rückkehr zulässig und zumutbar. Das hat kürzlich das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat bei Eritrea immer von einem Unrechtsstaat gesprochen. Jetzt können also doch Menschen in diesen Willkür-Staat zurückgeschickt werden?

Diese Aussage der Bundesrätin ist zwei Jahre alt. Wir haben beim SEM die Praxis im vergangenen Jahr geändert. Wir sagen jetzt, wer sein Problem mit dem Nationaldienst hinter sich hat, ist bei einer Rückkehr nicht gefährdet. Das sind neuere Entwicklungen, von denen wir heute Kenntnis haben. Eritrea ist ein Staat ohne Parlament, ohne Gewaltentrennung und ohne Gerichtsbarkeit: das sind Elemente eines Unrechtsstaats.

Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, an der «Rundschau»-Theke.
Legende: Mario Gattiker, Staatssekretär für Migration, an der «Rundschau»-Theke. SRF

Eritrea nimmt keine Landsleute zurück. Wie wollen Sie das ändern?

Es ist tatsächlich nur eine freiwillige Rückkehr nach Eritrea möglich. Wir sind mit den eritreischen Behörden seit Jahren im intensiven Gespräch und versuchen die Situation zu verändern. Es gibt Gespräche mit dem Aussenminister und der Justizministerin. Wir und auch die europäischen Staaten können aber nicht einfach hinnehmen, dass so viele das Land verlassen und müssen versuchen, in einen Dialog zu treten.

Das Regime in Eritrea akzeptiert keine Rückführung nach Asmara, es gibt nicht genügend Linienflüge und eine Botschaft hat die Schweiz dort auch nicht. Wie machen Sie das?

Das passiert nicht einfach von heute auf morgen. Dieser Staat ist so gewachsen, in wichtigen Bereichen gibt es keine Zusammenarbeit, wie man sie sich auf zwischenstaatlicher Ebene vorstellt. Eigentlich ist es die Pflicht eines jeden Staats, seine eigenen Bürger zurückzunehmen. Es gibt Eritreer, die zurückkehren sollten, und wir müssen versuchen, diesen Weg zu gehen, die eritreische Regierung zu einer Verhaltensänderung zu bewegen.

Auf wirtschaftlicher Ebene funktioniert die Zusammenarbeit: ein italienischer Hemden-Hersteller hat mit den eritreischen Behörden einen Handel abgeschlossen. Oder die Schweiz machte mit Eritrea Gold-Geschäfte. Aber das SEM redet an eine Wand.

Diesen Goldhandel haben Unternehmen betrieben, der einer staatlichen Regulierung entzogen war. Der Bundesrat hat nun gefordert, im Rahmen des Aktienrechts Transparenz zu schaffen bei solchen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Ich musste in vielen Jahren lernen, dass das zwei verschiedene Bereiche sind: Denn nicht immer steuern migrationspolitische oder menschenrechtliche Interessen das Verhalten von privaten Unternehmen.

Das Gespräch an der «Rundschau»-Theke führte Sandro Brotz.

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