Das Wichtigste in Kürze
- Gefährdete Minderheiten wie Juden und Muslime sollen in der Schweiz künftig besser geschützt werden. Das teilte der Bund mit.
- Ein Schutzkonzept ist beim Bund in Ausarbeitung und soll Ende 2017 vorliegen. Beim Erarbeiten des Konzepts werden in einem ersten Schritt auch die jüdische und die muslimische Gemeinschaft miteinbezogen.
- Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird zudem im Bundesamt für Justiz eine Koordinations- und Ansprechstelle für Religionsfragen schaffen.
Die Behörden haben das Ziel, ein anpassungsfähiges Schutzkonzept zu schaffen, das auch den Schutz anderer besonders gefährdeten Minderheiten gewährleisten könne. Auch in Zukunft sollen sich dabei Bund und Kantone die Aufgaben teilen.
Juden zahlen selber bereits Millionen für Sicherheitskosten
Das Konzept wird der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) erarbeiten. In der Politischen Plattform des SVS sind die Departementsvorsteher des Justizdepartements und des Verteidigungsdepartements vertreten. Einsitz zu diesem Gremium haben auch die Präsidenten der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr.
Zum Schutzkonzept gehört laut der Mitteilung vom Bund unter anderem eine Gefährdungsanalyse. Konkret soll zudem geprüft werden, welche Schutzmassnahmen es bereits gibt, wie diese heute finanziert werden und welche Rahmenbedingungen und Präventionsmassnahmen es grundsätzlich braucht. Und wer im Einzelnen für Umsetzung und Finanzierung zuständig ist.
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz begrüssen in einer Stellungnahme, dass die bisherigen Sicherheitsmassnahmen überprüft werden, vor allem die Finanzierung der Sicherheitskosten. Heute würden die jüdischen Gemeinden ihre Sicherheitskosten in Millionenhöhe weitgehend selber tragen.
Neue Anlaufstelle für Religionsfragen
Mit einer neuen Koordinations- und Ansprechstelle für Religionsfragen soll das Bundesamt für Justiz Geschäfte, die einen engen Bezug zu religiösen Themen haben, intern besser koordinieren können. So wird religiösen Gemeinschaften auch ermöglicht, ihre Anliegen direkt an die Bundesbehörden richten zu können.
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