- Die Wettbewerbskommission (Weko) belegt das bernische Belagswerk Berag AG und elf seiner Aktionärinnen mit einer Busse von insgesamt rund zwei Millionen Franken.
- Der Vorwurf: Die Berag habe ihren Aktionärinnen mindestens seit 2004 Vorzugskonditionen für Asphaltmischgut verschafft und sie damit gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt.
- Die Berag und auch die Frutiger AG als eine der Aktionärinnen ziehen den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Die Berag bezeichnete die Vorwürfe in einem Communiqué als «ungerechtfertigt und haltlos».
Ganz anders sieht das die Weko. Sie verweist darauf, dass der Preis von Asphaltmischgut der wichtigste Wettbewerbsparameter im Strassenbau sei. Die Berag habe ihren Aktionärinnen mindestens seit 2004 bessere Preise verschafft.
Berag soll Aktionärinnen bevorzugt haben
Sie verweist darauf, dass der Preis von Asphaltmischgut der wichtigste Wettbewerbsparameter im Strassenbau sei. Die Berag habe ihren Aktionärinnen mindestens seit 2004 Vorzugskonditionen verschafft und damit gegenüber anderen Unternehmen jahrelang bevorzugt. Weiter habe sie ihren Kunden ab 1978 einen Treuebonus ausbezahlt.
Damit habe sie die Kunden an sich gebunden und den Wettbewerb behindert. Von 1976 und 2016 habe es zwischen den Aktionärinnen der Berag überdies die Vereinbarung gegeben, die Berag im Umkreis ihres Werkes in Rubigen nicht durch eigene Belagswerke oder Beteiligungen an anderen Belagswerken zu konkurrenzieren. Dieses Konkurrenzverbot sei kartellrechtlich unzulässig.
Das Verfahren der Weko im Fall Berag ist eines von drei Verfahren der Wettbewerbskommission im Raum Bern. In einem weiteren Fall belegte sie 2019 die Berner Beton- und Kieshersteller Kästli und Alluvia wegen Preisabsprachen zu einer Rekordbusse von 22 Millionen Franken. Der Fall liegt ebenfalls vor dem Bundesverwaltungsgericht.