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«Superprovisorische Verfügung» in Sondersession
Aus Echo der Zeit vom 09.05.2022. Bild: Keystone
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Missliebige Medienberichte Nationalrat ringt um die Medienfreiheit – und ein brisantes Wort

Sollen Bürgerinnen und Bürger, die ungewollt in die Schlagzeilen geraten, Artikel vom Gericht leichter stoppen können?

Mit einer superprovisorischen Verfügung versuchen Bürgerinnen und Bürger, einen Medienbericht über sie zu verhindern, wenn sie finden, der Inhalt verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Eben gerade gesehen im Entführungsfall Christoph Berger. Der Chef der Impfkommission untersagte dem «Tagesanzeiger», seinen Namen zu erwähnen. Doch das ist eher ein Einzelfall, sehr oft kommen superprovisorische Verfügungen nicht durch.

Der Ständerat will nun die hohe Hürde etwas tiefer legen und dafür nur ein Wort streichen. Ob das etwas nützt, ist jedoch umstritten. Am Dienstag diskutiert der Nationalrat über die Änderung.

Die Grenzen der Medienfreiheit

Das Wort lautet: «besonders». Heute kann ein Gericht einen missliebigen Medienbericht nur stoppen, wenn die betroffene Person beweisen kann, dass sie durch die Publikation «besonders schwer» geschädigt wird. Dies sei eine zu hohe Hürde, fand der Ständerat, er hat deshalb im entsprechenden Gesetz das Wort besonders gestrichen.

Die Persönlichkeitsrechte vieler Menschen werden in den sozialen Medien mit Füssen getreten. Wenn wir hier nicht die entsprechenden Korrekturen vornehmen, haben wir Medien, die mehr schaden als nützen.
Autor: Beat Rieder Ständerat (Mitte/VS)

Das Gesetz aus den 1980er-Jahren sei nicht mehr zeitgemäss, findet der Strafrechtler und Walliser Ständerat der Mitte-Fraktion, Beat Rieder: «Die Medienwelt hat sich verändert. Heute haben Sie auf der einen Seite mächtige Medienkonzerne mit ganzen Rechtsabteilungen und auf der anderen Seite eine Einzelperson. Wenn Sie diesen Weg vor Gericht einschlagen wollen, brauchen Sie eine realistische Chance.»

Nur etwa ein Dutzend Fälle landeten schliesslich vor Gericht, schätzt Rieder. Wenn die betroffene Person nur einen «schweren» statt einen «besonders schweren» Schaden beweisen müsse, würden sich viel mehr Leute getrauen, sich zu wehren. Man müsse damit auch auf die sozialen Medien reagieren, laut Rieder sind sie ein «Tummelplatz von Persönlichkeitsverletzungen»: «Die Persönlichkeitsrechte vieler Menschen werden mit Füssen getreten. Wenn wir hier nicht die entsprechenden Korrekturen vornehmen, haben wir Medien, die mehr schaden als nützen.»

Braucht es einen «Gerichts-Notfalldienst»?

Bei Persönlichkeitsverletzungen in den sozialen Medien müssen Kläger und Gerichte jedoch schnell handeln. Deshalb wird im Nationalrat auch die Einrichtung eines Wochenend-Pikettdienstes bei den Gerichten diskutiert.

Ein Gerichts-Notfalldienst ist ganz im Sinne von Fairmedia, einem Verein, der sich für Medienopfer einsetzt. Doch ob der Kläger, die Klägerin einen besonders schweren oder nur schweren Schaden beweisen müsse, spiele für Fairmedia keine Rolle, sagt Geschäftsführer Jeremias Schulthess. Die Hürde, um eine superprovisorische Verfügung zu erreichen, bleibe auch mit der Änderung hoch: «Mit der Unterscheidung ‹besonders schwerer Nachteil› oder ‹schwerer Nachteil› würde sich aus unserer Sicht auch nicht viel an dieser Hürde verändern.»

Uns ist kein Fall bekannt, in dem das Wort ‹besonders› eine entscheidende Rolle für einen Richter oder eine Richterin gespielt hätte.
Autor: Jeremias Schulthess Fairmedia

Den Medienopfern bringe das nichts, eine Abschaffung des Wortes «besonders» sei nur Symbolpolitik, so Schulthess: «Es ist nur eines von drei Kriterien, die erfüllt sein müssen, um eine solche superprovisorische Verfügung zu erwirken. Uns ist kein Fall bekannt, in dem das Wort ‹besonders› eine entscheidende Rolle für einen Richter oder eine Richterin gespielt hätte.»

Von einer Klage abgeschreckt würden Betroffene hingegen vor allem durch die hohen Vorschüsse für die Gerichtskosten, betont Schulthess, da kämen schnell über 50'000 Franken zusammen. Dort müsse man ansetzen. Das fand auch der Bundesrat, er möchte die Gerichtskosten zum Teil halbieren, diese Änderung wird aber erst später, in einer separaten Vorlage, diskutiert.

Echo der Zeit, 09.05.2022, 18 Uhr

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