Zum Inhalt springen

Missstände an Unispital Zürich Urteil: Unispital hat Whistleblower zu Recht entlassen

  • Das Zürcher Universitätsspital (USZ) hat einen Arzt zu Recht entlassen, der als Whistleblower Missstände an der Klinik aufdeckte. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht.
  • Der Entlassene habe eine Kampagne gegen seine Vorgesetzten geführt. Der Konflikt sei nicht mehr lösbar gewesen.
  • Das Gericht kritisiert auch das Zürcher Unispital. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Spitaldirektion nicht umgehend versucht habe, den Konflikt zu entschärfen.

Der Whistleblower hatte die Aufklärung rund um die Missstände an der USZ-Klinik für Herzchirurgie ins Rollen gebracht. Das USZ entliess den Whistleblower Ende September 2020 – zum zweiten Mal. Für das Verwaltungsgericht steht fest, dass zu diesem Zeitpunkt ein Konflikt bestand, in den der Entlassene massgeblich involviert war, wie aus dem heute veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Missstände in Herzchirurgie-Klinik: Darum geht's

Box aufklappen Box zuklappen

Die Missstände an den USZ-Kliniken waren im Frühling 2020 ans Licht gekommen. Am meisten Aufmerksamkeit erregten Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie.

Der damalige Klinikleiter Francesco Maisano soll laut der Untersuchung gegen Vorschriften zu Nebenbeschäftigungen verstossen haben, weil er privat an einem Unternehmen beteiligt war, das Implantate herstellt und seine Arbeit in Publikationen besser dargestellt habe, als sie offenbar war.

Neben dem Whistleblower sind auch Maisano, der Präsident sowie zwei Mitglieder des Spitalrats, der Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie ein Gynäkologe, nicht mehr am USZ tätig. Der Zürcher Kantonsrat arbeitet zurzeit an Gesetzesänderungen, durch die ein Kulturwandel am USZ stattfinden soll. Auch das USZ gelobte Besserung.

Der Whistleblower war seit 2003 am USZ tätig, zuletzt als leitender Arzt an der Klinik für Herz- und Gefässchirurgie. Laut Urteil wurde spätestens im Sommer 2019 ein Konflikt zwischen dem Whistleblower und dessen Chef offenbar. So begann ersterer, Entscheide des Klinikdirektors gegenüber der Spitaldirektion anzuzweifeln und warf diesem vor, Eigeninteressen zu verfolgen.

Erste Kündigung rückgängig gemacht

Das Gericht attestierte dem Entlassenen, eine «eigentliche Kampagne» gegen seinen Vorgesetzten gefahren zu haben. Der Whistleblower habe sich als Kontrollorgan gesehen und sich in «diese sich selber zugedachte Rolle» hineingesteigert, heisst es im Urteil. Einer Zusammenarbeit habe er sich zunehmend verweigert.

Eine erste Kündigung machte das USZ Mitte letzten Jahres wieder rückgängig. Mehrere Mitarbeitende wehrten sich aber gegen die Weiterbeschäftigung des Whistleblowers. Sie machten fehlendes Vertrauen sowie ein «toxisches Arbeitsklima» geltend, wie aus dem Urteil hervorgeht. Dazu forderte ein Kantonsspital, dass die ans USZ überwiesenen Patienten nicht vom Whistleblower behandelt werden sollten.

Heftige Reaktion für Gericht verständlich

Das Gericht kritisiert auch das USZ: Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Spitaldirektion nicht umgehend Massnahmen ergriffen habe, um den Konflikt zwischen dem Whistleblower und seinem Chef zu entschärfen. Stattdessen habe sich der Vorsitzende der Spitaldirektion für das «grosse persönliche Engagement» bedankt.

Eingang zum Universitätsspital Zürich, ein Mann mit Maske kommt aus dem Gebäude.
Legende: Auch die Politik ist auf die Missstände aufmerksam geworden: Derzeit arbeitet der Zürcher Kantonsrat an Gesetzesänderungen, durch die ein Kulturwandel am USZ stattfinden soll. Keystone

Als einzige Massnahme sei dem Whistleblower eine dreimonatiges Sabbatical angeboten worden. Das habe dieser aber nur als Versuch verstehen können, ihn vorübergehend aus der Herzchirurgie zu entfernen. Insofern sei die Abwehrhaltung des Whistleblowers verständlich, «auch wenn seine Reaktion insgesamt heftig ausfiel», heisst es im Urteil.

Der Konflikt war derart eskaliert, dass eine Reintegration des Whistleblowers in den Klinikalltag nach der ersten Kündigung nachträglich betrachtet von vornherein unmöglich war. Die finale Kündigung erfolgte am 29. September 2020 – unter Einhaltung der Kündigungsfrist sowie einer Abfindung von sieben Monatslöhnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

SRF 4 News, 22.11.2021, 16 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel