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Mit dem E-Bike am Berg Streit um Schweizer Wanderwege

Die SRF-User diskutierten rege über E-Bikes auf Wanderwegen. Wir sind einigen Kommentaren auf den Grund gegangen.

Die Schweizer Bergwelt erfreut nicht nur die Herzen der Wandernden. Immer häufiger sind Besucher auch auf Pneus unterwegs – per Bike oder sogar E-Bike. Das sorgt für Aufruhr und bewegte Kommentare der SRF-User.

«Die Rechtslage wäre eigentlich klar: Gemäss Art. 43 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) dürfen keinerlei Velos auf Wanderwegen fahren, und damit natürlich auch keine E-Bikes. Und leider sind auch die Behör-den offensichtlich nicht gewillt, auch nur schon auf dieses Verbot aufmerksam zu machen, geschweige es durchzusetzen.» Gustav Dietrich Zustimmen (414) Ablehnen (119) «Leider ist die Rechtslage nicht so, wie Sie diese darstellen. Das SVG gilt für öffentliche Strassen. Wanderwege sind keine Strassen. Man muss die kantonalen Gesetze konsultieren. In den meisten Kantonen ist das Befahren mit Velos von Waldstrassen und Wanderwegen erlaubt.» Christian Murer Zustimmen (81) Ablehnen (37)

Das Strassenverkehrsgesetz hält fest:

Art. 43 im Strassenverkehrsgesetz

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Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden.

Diese Regel gilt in der ganzen Schweiz und ist auch ohne entsprechende Signalisation gültig. Ob sich ein Weg jedoch eignet oder nicht, liegt im Ermessen des Bikers oder der Bikerin.

Aber: Dadurch, dass sich die Bikes in den letzten Jahren technisch rasch weiterentwickelt haben, kommt man mit ihnen auch auf steilen und gewundenen Strassen – oder eben Wanderwegen – voran. Und mit dem Aufkommen der E-Bikes fällt der sonst sehr kräftezehrende Akt viel leichter.

Unterschiedlich strenge Auslegung

Dadurch liegt es nun in der Kompetenz der Kantone, ihre Wege entsprechend freizugeben oder eben nicht. Im Kanton Appenzell-Innerrhoden ist das Biken beispielsweise sehr eingeschränkt. So dürfen sich Biker nur auf den dafür ausgeschilderten Pfaden aufhalten.

Im Kanton Graubünden sieht man das ein wenig lockerer. Wobei auch dort ausdrücklich festgehalten wird, dass Fussgänger auf gemeinsam genutzten Wegen immer den Vortritt geniessen.

Doch wo informiert man sich am besten über die geltenden Rechte des jeweiligen Kantons?

Michael Roschi ist Geschäftsleiter des Dachverbands «Schweizer Wanderwege», der sich um die gut 65’000 Kilometer Wanderweg in der Schweiz kümmert. Er rät: «Auskunft kann die jeweilige Tourismusregion am besten erteilen. Sie kennen die örtlichen Verhältnisse und die signalisierten Routen ebenso wie die erweiterte Infrastruktur.»

Sorgen um bestehende Wege

Einige SRF-User haben auch ihre Sorgen betreffend des Zustands der Wanderwege geäussert.

«Die Wanderwege aller Kantone werden durch freiwillige Helfer*innen «unterhalten». Wer macht dies bei den Bikern? Bei ihnen ist die Abnutzung der Wege wesentlich grösser und somit der Unterhalt aufwändiger. Wer soll den Mehraufwand letztlich bezahlen?» Heinz Hugentobler Zustimmen (199) Ablehnen (20)

«Bezüglich der Instandhaltung der Wanderwege in Anbetracht der Nutzung durch E-Mountainbike-Fahrer und Fahrerinnen können wir aktuell noch keine Veränderungen beobachten», entgegnet Michael Roschi. Denn bei den E-Bikes handle es sich um eine sehr neue Fortbewegungsart und es liegen dazu noch keine konkreten Zahlen vor. Diese sollten aber in den nächsten Jahren erhoben werden.

SRF-User Markus Isenmann hatte die Idee auch die Biker beim Instandsetzen der Wege einzubeziehen.

«Wie bei den Wanderern sollten aber auch die Biker freiwillig zur finanziellen Unterstützung beitragen. Auch Biker können den Wanderwegorganisationen beitreten. Das wäre vielleicht mal eine Kampagne wert. Oder?» Markus Isenmann

«Dies ist ein guter Vorschlag und ist auch bereits in einigen Kantonen/Regionen Realität. Auf jeden Fall ist eine Beteiligung der Mountainbikenden am Wegunterhalt sehr erwünscht. Dies dient auch dem gegenseitigen Verständnis», findet Michael Roschi.

Ko-Existenz ist möglich

Nicht nur die rechtliche Auslegung und Sorge um den Zustand der Wege sorgte für erhitze Gemüter. Auch die «fehlende Toleranz» auf Seiten der Biker wird bemängelt.

Michael Roschis Empfehlung: «Die wichtigste Voraussetzung ist gegenseitige Toleranz. Der Wanderer hat auf dem Wanderweg immer Vortritt. Mountainbiker gefährden Wandernde nicht und verlangsamen ihr Tempo rechtzeitig, machen sich bemerkbar und machen den Wanderern Platz.» Mountainbiker haben ihre Fahrweise dem Können und der Wegbeschaffenheit anzupassen. Der Wanderer im Gegenzug behindert die Mountainbike Fahrer nicht absichtlich.»

So ist man beim Verband «Schweizer Wanderwege» der Meinung, dass an vielen Orten eine Ko-Existenz möglich ist. Besonders auf stark frequentierten Wegen setzte man sich jedoch wo möglich und sinnvoll für eine Entflechtung der verschiedenen Nutzergruppen ein.

Aus darstellerischen Gründen wurden einige User-Kommentare leicht gekürzt, inhaltlich aber nicht verändert.

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