- Ab dem Urnengang zur Rentenreform vom 24. September dieses Jahres können rund 102'000 in der Schweiz wohnhafte und 75'000 im Ausland lebende Stimmberechtigte per Mausklick abstimmen.
- Der Bundesrat hat die kantonalen Gesuche von St. Gallen und Aargau für die nächsten zwei Jahre genehmigt.
- Somit ist die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Vorlagen jetzt in acht Kantonen möglich, wie der Bundesrat mitteilt. Bereits bewilligt hatte die Landesregierung die E-Voting-Versuche in Bern, Luzern, Freiburg, Basel-Stadt, Neuenburg und Genf.
Auslandschweizer, welche in diesen Kantonen heimatberechtigt sind, dürfen per Mausklick ihre Stimme abgeben. In St. Gallen werden zudem ab der nächsten Abstimmung im September fünf ausgewählte Pilotgemeinden in die Versuche miteinbezogen.
Lücken beim Schutz des Stimmgeheimnisses
Bevor elektronische Abstimmungen in der Schweiz eingeführt werden können, müssen diese Systeme hohe Sicherheitsansprüche erfüllen. Daran scheiterte zuletzt das gemeinsame E-Voting-Projekt von neun Kantonen für die nationalen Wahlen 2015. Der Bundesrat hatte eine Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses geortet und dem System des Konsortiums im August 2015 die Zulassung für die eidgenössischen Wahlen verweigert. Darauf löste sich das Konsortium auf.
Der Bundesrat legt nach eigenen Angaben «besonderes Augenmerk» auf Vote électronique. Sein Ziel ist es, dass bis zu den nächsten nationalen Wahlen 2019 zwei Drittel der Kantone «die elektronische Stimmabgabe flächendeckend für alle Stimmberechtigten einführen» sollen.