- Ein Geschworenengericht hat am Tessiner Strafgericht in Lugano einen 44-jährigen Tessiner des Mordes schuldig gesprochen.
- Er wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
- Der Mann hatte im Mai 2023 den Freund seiner Ex-Partnerin getötet.
Die Tat ereignete sich am 11. Mai 2023 bei der Schule Ronchini in Aurigeno im Maggiatal. Laut Anklageschrift schoss der 44-Jährige dreimal auf das vor ihm flüchtende Opfer, einmal in den Rücken und zweimal in die Schulter.
Es sei schwierig, Worte für die «Ungeheuerlichkeit dieser Tat» zu finden, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung in Lugano. Der Beschuldigte sei ein «klar denkender und kalter Killer». Er habe bei der Schule in Aurigeno wie ein Jäger auf sein Opfer gewartet, um zuzuschlagen.
Die Tatsache, dass seine von ihm getrennte Frau mit einem anderen Mann eine Beziehung begonnen hatte, habe der in Sizilien geborene Beschuldigte schlecht verkraftet, hielt der vorsitzende Richter fest. Der Grund dafür liege möglicherweise in seiner «kulturellen Herkunft».
Der 44-Jährige habe einen «Machtverlust» erlitten und sich zu einem Verhalten, das in Richtung Stalking gehe, hinreissen lassen. Unter anderem war er seiner Frau und deren neuem Partner bis in ein Hotel in Rimini gefolgt.
«Im Selbstmitleid gesuhlt»
Der Mann habe nicht aufgehört, sich im Selbstmitleid zu suhlen, habe nach der Trennung grosse Mengen an Alkohol und Marihuana zu sich genommen und sich auch selber verletzt. Dies alles habe er getan, um nach aussen hinzuzeigen, wie sehr er leide, sagte der vorsitzende Richter.
Seiner Aussage, er habe den Rivalen nur verletzen und ihm Angst einjagen wollen, schenkte das Gericht keinen Glauben. «Dafür hätte eine falsche Pistole gereicht», bemerkte der vorsitzende Richter trocken. Auch seiner Beteuerung, er habe seinem Opfer «nur» in die Beine schiessen wollen, glaubten die Geschworenen und die Richter nicht.
Der Mann habe mit «chirurgischer Präzision» geschossen, und zwar dreimal in die gleiche Höhe des Körpers seines Opfers. «Es besteht kein Zweifel, dass er schiessen und töten wollte», resümierte der Richter. Dies sei der Schlusspunkt seiner «Vendetta» – seiner Rache – gewesen. Er habe seiner ehemaligen Partnerin heimzahlen wollen, dass er ihretwegen litt.
Als Angehöriger der Feuerwehr hätte er Erste Hilfe leisten und die Ambulanz rufen können. Beides unterliess er. Auch dies zeige seine Kaltblütigkeit und seine «Klarheit» im Moment der Tat, hielt der vorsitzende Richter fest.