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Berner Obergericht verschärft Strafmass gegen Ex-Boxerin
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 23.02.2024. Bild: Keystone/Peter Schneider
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Mordprozess Berner Obergericht bestätigt Schuldspruch gegen Boxweltmeisterin

  • Das Berner Obergericht hat eine wegen Mordes angeklagte Ex-Boxerin zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt.
  • Damit hat die zweite Instanz das Strafmass noch verschärft.
  • Der gebürtigen Brasilianerin wird vorgeworfen, im Herbst 2020 in Interlaken ihren Gatten mit einem Baseballschläger umgebracht zu haben.

Die Tat erschütterte Interlaken. Am 19. Oktober 2020 wurde der dorfbekannte Pächter des Restaurants «Des Alpes» tot in seiner Wohnung oberhalb der Gaststätte aufgefunden. Sein Schädel war zertrümmert, neben ihm lag ein blutverschmierter Baseballschläger. Drei Wochen später verhaftete die Polizei die Ehefrau des Wirtes, eine ehemalige Profiboxerin.

Ehemann ignorierte offenbar Angeklagte

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In gemeinsamen Ferien mit dem neunjährigen Sohn in der Westschweiz geriet das Paar offenbar in Streit.

Die Frau fuhr dann mit dem Sohn auf einem Moped nachts bei Regen zurück an ihren Wohnort in Oberried am Brienzersee. Weshalb es zum Streit kam, liess die Angeklagte 2022 vor Gericht weitgehend offen. Wenn ihr Mann ihr sage, «geh!», dann gehe sie, meinte sie lediglich.

Ob sie eifersüchtig sei, wollte eine der Regionalrichterinnen damals von der brasilianisch-stämmigen Frau wissen. Sie verneinte vehement. Sie habe auch nie das Telefon ihres Mannes kontrolliert, gab sie an. Ihr Mann und sie hätten sich vertraut, sagte die Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft kam 2022 in der Anklage zum Schluss, dass das Paar nach dem Ferienstreit kaum noch persönlichen Kontakt hatte, dies vor allem, weil der Ehemann seine Gattin ignorierte.

Das Gericht hielt der Angeklagten auch die Aussage ihres Sohnes vor, wonach das Paar über eine Scheidung gesprochen habe. Das stimme nicht, sagte die Angeklagte. Ihr Sohn habe wohl aus den Umständen geschlossen, dass eine Scheidung ein Thema sein könnte. Aber sie hätten nie über Scheidung gesprochen.

Die Frau bestritt die Tat stets vehement, weshalb sich das Obergericht für seinen Schuldspruch auf Indizien stützen musste. Der Verteidiger hatte für die Angeklagte einen Freispruch gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hat wiederum eine Freiheitsstrafe von 18.5 Jahren sowie einen Landesverweis von 14 Jahren gefordert. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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Archiv: Ex-Profiboxerin weist vor Gericht Schuld von sich
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 05.12.2022. Bild: KEYSTONE/Peter Klaunzer
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SRF 4 News, 23.02.2024, 11 Uhr;

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