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Mordprozess in Winterthur 79-Jähriger hat in Winterthur Frau seines Enkels erschossen

  • Am Bezirksgericht in Winterthur ist ein 79-jähriger Mann aus Serbien wegen Mordes angeklagt.
  • Er soll im Jahr 2021 die Frau seines Enkels erschossen haben. Die 32-Jährige hatte zuvor die Scheidung eingereicht.
  • Die Staatsanwaltschaft bezeichnet die Tötung der 32-jährigen dreifachen Mutter in der Anklageschrift als «regelrechte Hinrichtung».

Der Angeklagte plädierte vor dem Bezirksgericht Winterthur, er habe die Frau seines Enkels in Notwehr erschossen. Denn die 32-Jährige sei mit einem Messer mit einer Länge von 35 oder 40 Zentimetern auf ihn zugekommen. «Sie hätte mich abgeschlachtet.» Am Tatort sei aber kein Messer gefunden worden, merkte der vorsitzende Richter an. Das habe irgendjemand eingepackt, entgegnete der Beschuldigte.

Tathergang laut Staatsanwaltschaft

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  • 16. Februar 2021 in Winterthur: Der 79-Jährige klingelt bei der Frau seines Enkels an der Tür. Die 32-jährige Frau öffnet die Tür, lässt ihn hinein, bietet ihm Kaffee an.
  • Als das Kindermädchen in die Waschküche geht und er mit der Schwiegerenkelin und der 19 Monate alten Urenkelin alleine ist, greift er laut Staatsanwaltschaft zu seiner Waffe und schiesst aus nächster Nähe sechsmal auf die Frau, dreimal in den Kopf und dreimal in den Oberkörper.
  • Die 32-Jährige ist sofort tot.

Vor diesem 16. Februar 2021 habe er nie geschossen, nicht einmal in die Luft, führte der Beschuldigte weiter aus. Er habe die Waffe einfach immer bei sich haben wollen und sie auch in die Schweiz und zum unangekündigten Besuch in Winterthur mitgenommen.

Version des Beschuldigten laut Staatsanwaltschaft unglaubhaft

«Er versucht offenkundig, sich als Opfer hinzustellen», sagte die Staatsanwältin und bezeichnete die Version des 79-Jährigen als unglaubhaft. Ein Messer habe er in ersten Einvernahmen nicht erwähnt, sondern dieses erst später angeführt. Zudem sei am Tatort gar kein Messer sichergestellt worden.

Auch die Abgabe der Schüsse – gemäss Anklage drei gezielt in den Oberkörper, drei in den Kopf – spricht gemäss Gutachten gegen die Version des 79-Jährigen. Der Beschuldigte habe die Tat geplant und dann zielgerichtet, skrupellos und grausam ausgeführt, zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt.

Wir haben uns immer gut verstanden, bevor ich sie erschossen habe.
Autor: Beschuldigter (79)

In der weiteren Befragung des Mannes blieb einiges unbeantwortet, anderes wirr. Er habe die Frau des Enkels wie eine eigene Tochter geliebt, sagte der 79-Jährige in der Befragung. «Wir hatten nie Streit, nie Diskussionen – wir haben uns immer gut verstanden, bevor ich sie erschossen habe.»

Staatsanwaltschaft erkennt egoistische Motive des Beschuldigten

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die Frau seines Enkels aus krass egoistischen Motiven regelrecht hingerichtet zu haben: Der Grossvater habe seine Wertvorstellungen und die Familienehre verletzt gesehen, da die Frau gegen den Willen der Familie in die Schweiz gereist war, sich scheiden lassen wollte und eine aussereheliche Beziehung eingegangen war.

Grund für die Reise in die Schweiz unklar

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Er habe gar nichts von der Scheidung und der ausserehelichen Beziehung gewusst, meinte der Beschuldigte vor Gericht. Weshalb er rund einen Monat vor dem Termin der Scheidungsverhandlung aus Serbien in die Schweiz gereist war, blieb vor Gericht unklar.

Er habe einfach zum ersten Mal das neugeborene Baby der Familie sehen wollen, sagte er etwa. Auf Nachfragen des Richters räumte er ein, den 19 Monate alten Nachwuchs schon zuvor in Serbien gesehen zu haben. Er könne sich nicht an alles erinnern, ergänzte der 79-Jährige.

Opfer und Enkel hatten drei Kinder

Das Opfer und der Enkel des Beschuldigten waren seit 2007 verheiratet und hatten drei Kinder. Die Ehe war jedoch gemäss Anklage voller Konflikte. Im Juni 2020 reichte sie die Scheidung ein, kurz darauf ging sie zudem zur Polizei und zeigte ihren Noch-Ehemann wegen Drohung an.

Bezirksgericht Winterthur
Legende: Das Bezirksgebäude in Winterthur KEYSTONE/Steffen Schmidt

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie eine Landesverweisung von 10 Jahren. Der Verteidiger plädierte auf einen Freispruch vom Mordvorwurf; einzig wegen Vergehens gegen das Waffengesetz sei sein Mandant mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil voraussichtlich am Donnerstag eröffnen.

Schweiz Aktuell, 9.1.2024, 19 Uhr ; 

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