Worum geht es? Ein Mann soll Mitte Dezember 2022 in Kehrsatz BE seine Frau erwürgt haben. Der 38-jährige Rettungssanitäter betonte am Montag vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland, dass seine Frau Suizid begangen habe. Unter Tränen erklärte er, nie daran gedacht zu haben, seine Ehefrau zu töten. Er räumte jedoch Beziehungsprobleme ein, insbesondere wegen einer ausserehelichen Affäre – für den bibeltreuen Mann eine Belastung.
Was sagt die Anklage? Die Anklage wirft dem Schweizer vor, die Frau in der gemeinsamen Wohnung nachts ein Beruhigungsmittel verabreicht und sie dann im Schlaf mit Kabelbindern erdrosselt zu haben. Nach der Tat habe er alles daran gesetzt, den Tod als Suizid erscheinen zu lassen. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Was ist das mögliche Motiv? Die Anklage geht davon aus, dass der Mann seine Ehefrau aus dem Weg räumen wollte, um freie Bahn für seine neue Beziehung zu haben. Seiner neuen Bekanntschaft habe er versprochen, reinen Tisch zu machen und sei deswegen zunehmend unter Druck geraten. Anstatt die Mühen einer Klärung und Trennung auf sich zu nehmen, habe der Angeklagte seine Frau ermordet, also aus krass egoistischen Motiven.
Was ist sonderbar an dem Vorgehen des Mannes? Unmittelbar nach dem Tod der Frau sei er zur Arbeit gefahren und habe dort erzählt, er mache sich Sorgen, dass sich seine Frau aufgrund psychischer Probleme etwas antun könnte. Später fuhr er laut Anklage mit einem Arbeitskollegen zusammen in die Wohnung. Im Schlafzimmer lag die tote Frau. Dem Arbeitskollegen erschien das Verhalten des Angeklagten merkwürdig. So sei dieser direkt ins Schlafzimmer geeilt, als hätte er gewusst, dass er dort seine Frau finden würde. Ausserdem habe der Mann seine Frau nicht einmal angesprochen oder berührt, um zu sehen, was mit ihr los war.
Was sagt der Angeklagte? In diesem Moment seien bei ihm «alle Sicherungen raus gewesen», sagte der Angeklagte vor Gericht. Er könne nicht erklären, warum er so und nicht anders gehandelt habe. Das Gericht nahm den Angeklagten am Montag in die Zange und wollte von ihm wissen, warum er kurz vor der Tat im Internet nach Informationen zum Beruhigungsmittel Dormicum und zum Tod durch Erwürgen gesucht habe. Der Angeklagte machte ein berufliches Interesse geltend. Er habe als Rettungssanitäter oft nach solchen Dingen im Internet gesucht. Er wisse, dass man Dormicum auf verschiedene Arten verabreichen könne, so auch über die Nase mittels Bestäuber, führte der Mann aus.
Wie geht es weiter? Im Laufe der Woche sind die Verteidiger des Angeklagten dran, die wohl einen Freispruch fordern. Das Urteil wird das Regionalgericht Bern wahrscheinlich am Freitag bekannt geben.