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Morges (VD) Staatsanwalt fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe gegen Attentäter

  • Der Staatsanwalt des Bundes hat in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren für den Täter gefordert, der im September 2020 einen Portugiesen getötet haben soll.
  • Er betonte die «extrem schwere Schuld» des Angeklagten.
  • Der mutmassliche Täter will im Namen der Terrororganisation «Islamischer Staat» gehandelt haben.

Staatsanwalt Yves Nicolet ist der Ansicht, dass die sehr schweren Taten, die nichtigen Motive und die fehlende Einsicht eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben sollten. Diese Strafe müsse jedoch aufgrund der vom psychiatrischen Gutachter attestierten mittelgradig verminderten Schuldfähigkeit gesenkt werden. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft lehnte die vom Psychiater vorgeschlagene stationäre Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung ab.

Einschätzung von Daniel Glaus, SRF-Fachredaktor Extremismus

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«Auch heute sass der Beschuldigte mit gekrümmtem Rücken auf seinem Stuhl, den Kopf vorne über gebeugt, abgedreht vom Saal, und das stundenlang», beschreibt Daniel Glaus den Beschuldigten heute Vormittag. Das tat er laut Glaus auch, als der Staatsanwalt des Bundes das geforderte Strafmass ausführte: 18 Jahre Freiheitsentzug und eine ordentliche Verwahrung. «Das heisst, er kommt nach einer Haftstrafe erst frei, wenn die Rückfallgefahr minimiert ist.»

Umstritten sei, ob der Tatverdächtige therapiert werden soll. Eine psychologische Expertise diagnostizierte eine einfache Schizophrenie. Deshalb sei eine Therapie in einer geschlossenen Anstalt nötig. Darin sehe die Bundesstaatsanwaltschaft keinen Sinn, weil der Beschuldigte nicht einsichtig sei.

«Der Beschuldigte selbst sagt, er sei nicht krank. Die medizinische Einschätzung ist also umstritten», erklärt Glaus. Anerkannt werde eine «mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit». Aber klar sei: Dieses Profil von Attentätern sei europaweit inzwischen verbreitet. Also Täter mit zumindest teilweise psychischen Störungen, die gleichzeitig radikalisiert seien und im Sinne der IS-Ideologie handeln. Das sei kein Widerspruch, sondern eine Mischung, die typisch sei für die aktuelle Bedrohungslage, so Glaus.

Er führte mehrere Gründe an, die gegen eine solche Therapie sprechen würden: Der Angeklagte sei sich seiner Krankheit nicht bewusst und suche keine Behandlung. Zudem ziehe er das Gefängnis vor. Unter diesen Umständen könne nur die ordentliche Verwahrung die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

Getrieben von «primitivem und abscheulichen Egoismus»

Die Umstände und Motive der begangenen Tat sind laut Staatsanwaltschaft als Mord zu qualifizieren. Der Täter habe nicht nur die Errichtung eines Kalifats angestrebt, sondern darüber hinaus den begehrten Status eines Mudschaheddin erlangen wollen. Er sei von einem «primitiven und abscheulichen Egoismus» getrieben gewesen. Der Angriff sei darauf ausgerichtet gewesen, Angst und Schrecken zu verbreiten. Auch in diesem Fall seien die Straftatbestände der Drohung und der einfachen Körperverletzung erfüllt, sagte der Staatsanwalt.

Angriffe auf Gefängniswärter und Fedpol-Beamten

Den Angriff des Angeklagten auf einen Gefängniswärter wertet der Staatsanwalt als versuchte, vorsätzliche Tötung. Die Schläge gegen einen Fedpol-Beamten seien als Bedrohung und Gewalt gegen Beamte einzustufen. Bei dem Versuch, im April 2019 eine Tankstelle in Prilly in Brand zu setzen, sei sich der Angeklagte der Gefahr einer Explosion und erheblicher körperlicher und materieller Schäden bewusst gewesen, führte der Staatsanwalt aus. Nur seine Unkenntnis der Funktionsweise von Zapfsäulen habe zum Scheitern des Anschlags geführt.

Tagesschau, 14.12.2022, 12:45 Uhr ; 

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