- Der als «Pferdequäler» beschuldigte Tierhalter von Hefenhofen (TG) kommt im März in Arbon (TG) vor Gericht.
- Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn wegen Tierquälerei und zahlreicher weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren.
- Die Hauptverhandlung beginnt am 1. März, wie das Bezirksgericht Arbon mitteilte. Die mündliche Urteilseröffnung ist für den 21. März geplant.
Der Landwirt soll zwischen September 2013 und der Räumung seines Hofs in Hefenhofen (TG) am 7. August 2017 Pferde, Schafe, Ziegen, Hunde, Hühner, Schweine und Rinder ungenügend gepflegt, nicht artgerecht gehalten, vorschriftswidrig transportiert und getötet haben.
Vorgeworfen werden ihm auch mehrfache Gefährdung des Lebens, Hausfriedensbruch, Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtliche Delikte, wie das Gericht schreibt. Das Gericht verhandelt den Fall unter Polizeischutz.
Zusammen mit dem Hauptangeklagten stehen vier weitere Personen vor Gericht, die bei der Tierquälerei eher Nebenrollen spielten. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den hauptbeschuldigten Tierhalter im vergangenen März Anklage erhoben. Er soll über Jahre hinweg Tierschutzvorschriften missachtet, Anordnungen ignoriert und die Behörden genarrt haben. Im August 2017 wurden auf seinem Hof rund 250 Pferde und andere Tiere beschlagnahmt.
Regierung räumte Fehler ein
90 Pferde wurden im Kanton Bern vom Veterinärdienst der Armee gepflegt und in mehreren Auktionen verkauft. Die Thurgauer Regierung räumte Fehler im Umgang mit dem Tierquäler ein. Sie setzte eine externe Kommission unter dem Vorsitz des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster ein.
Diese kam in ihrer Analyse zum Schluss, dass im Fall Hefenhofen durch Fehleinschätzungen und Fehlentscheide auf verschiedenen Ebenen ein wirksamer Vollzug des Tierschutzes verhindert worden sei. Inzwischen hat der Kanton das Veterinäramt reorganisiert und ein neues Veterinärgesetz erlassen, um den Tierschutz zu verbessern.
Auch Kantonstierarzt angeklagt
In einem separaten Prozess wird sich der frühere Thurgauer Kantonstierarzt vor dem Bezirksgericht Frauenfeld zu verantworten haben. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, ein im Jahr 2013 angeordnetes Tierhalteverbot gegen den wiederholt beschuldigten Tierhalter aus Hefenhofen nicht durchgesetzt zu haben. Er soll auch weitere Massnahmen gegen den Tierquäler unterlassen, Kontrollen nur nach Vorankündigung durchgeführt und Anzeigen ignoriert haben. Mitangeklagt sind in einzelnen Punkten drei weitere Mitarbeiter des Veterinäramts.
Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.