Das Bundesgericht hat die Entscheidung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft, die Untersuchungshaft gegen einen Mann, der im Verdacht steht, die Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) zu unterstützen, bestätigt.
Das oberste Gericht in Lausanne ist der Ansicht, dass zu Recht von einem dringenden Tatverdacht und von Verdunkelungsgefahr gegen den Mann ausgegangen werden muss.
Mit diesem Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde des Verdächtigen abgewiesen.
Der Betroffene wurde im Februar dieses Jahres festgenommen und daraufhin in Untersuchungshaft gesetzt. Die Untersuchungshaft wurde Mitte August bis zum 15. November verlängert und vom Bundesstrafgericht in Bellinzona im Oktober bestätigt.
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