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MwSt-Initiative Der Bundesrat wagt neuen Anlauf zur MWST

Nächste Runde auf dem Weg zu einer einfacheren Mehrwertsteuer: Der Bundesrat präsentiert dem Nationalrat seinen überarbeiteten Vorschlag. Wie vom Nationalrat verlangt, enthält die Revision nun zwei Steuersätze statt einen Einheitssatz. Dennoch ist auch dieser Vorschlag bereits wieder umstritten.

Die Mehrwertsteuer-Sätze sind je nach Dienstleistung und Branche unterschiedlich. Sprich – eine komplizierte Sache, ein grosser bürokratischer Aufwand. Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament bereits in der Wintersession 2010 einen Vorschlag zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer: mit einem Einheitssatz. Dies kam nicht gut an.

Der Nationalrat wies die Vorlage zurück an den Bundesrat. Mit dem Auftrag: Eine neue MWST-Revision mit zwei Steuersätzen vorzuschlagen – diese soll Ausnahmen für gewisse Branchen enthalten, wie etwa für die Hotellerie. Aber auf keinen Fall Steuererhöhungen mit sich bringen.

Neuer Vorschlag des Bundesrats

Nun debattiert der Nationalrat als Erstrat über die überarbeitete MWST-Revision des Bundesrates nach einem Zwei-Satz-Modell. Einer der beiden Sätze sind die altbekannten acht Prozent für alle – abgesehen von den Ausnahmen. Sie sollen mit einem zweiten Mehrwertsteuersatz belegt werden, der neu für alle Ausnahmen gleich sein soll.

Im Vergleich: Zurzeit sind es noch immer drei unterschiedliche Steuersätze bei der Mehrwertsteuer. 8,0 Prozent (Normalsatz), 2,5 Prozent (ermässigter Satz) und 3,8 Prozent (Sondersatz für Beherbergungsleistungen).

Teuerere Nahrungsmittel

Ausnahmen sollen jetzt nur dort bestehen bleiben, wo der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Oder wo eine korrekte Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage technisch nicht machbar ist.

Diese Ausnahmen betreffen folgende fünf Bereiche:

  • Finanz- und Versicherungsbranche
  • Verkauf und Vermietung von Immobilien
  • Urprodukte (u.a. der Land- und Forstwirtschaft)
  • Glücksspiele wie Wetten und Lotterien
  • Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens.

Mit der Reform würde die Steuerbelastung auf Nahrungsmitteln steigen. Auch in der Bildung, im Hotel- und im Gesundheitswesen würde der Steuersatz erhöht.

Im Einheitssatz inbegriffen wären 0,1 Prozentpunkte, die der sozialen Abfederung dienten. Die Gelder würden an einkommensschwache Haushalte gehen. Die administrativen Kosten für die Wirtschaft würden laut dem Bundesrat um elf Prozent sinken.

«Sozial unverträgliche Revision»

Skeptisch ist die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK). Die administrative Vereinfachung falle zu gering aus, um die massiven sozialen Auswirkungen rechtfertigen zu können. Die Revision sei sozial unverträglich und bevorzuge einzelne Branchen, was unrechtmässig sei.

Die Mehrheit der WAK befürchtet, die Verteuerung von Nahrungsmitteln führe zu einer höheren Belastung von einkommensschwachen Haushalten. Ausserdem müsse die Landwirtschaft mit höheren Kosten rechnen. Die WAK empfiehlt deshalb, nicht auf die Revision einzutreten.

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