Der Nationalrat will nichts mehr wissen von der Mehrwertsteuer-Reform mit zwei Sätzen.
Heute kennt die Schweiz drei verschiedene Sätze in der Mehrwertsteuer: Der Normalsatz beträgt 8 Prozent und der Sondersatz für Hotellerie und Gastgewerbe 3,8 Prozent. Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sowie Bücher, Zeitungen, Medikamente, Sport- und Kulturveranstaltungen werden mit einem reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert.
Zwei Sätze sollten es sein
Der Bundesrat wollte dieses System durch einen Einheitssatz ersetzen, doch seine Pläne stiessen im Parlament auf Ablehnung: National- und Ständerat beauftragten die Regierung, ein Modell mit zwei Sätzen vorzulegen. Dieses kommt nun aber gar nicht gut an, wie die Debatte am Dienstagmorgen zeigte.
Die grosse Kammer schloss sich ihrer vorberatenden Kommission an und beschloss stillschweigend, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Problem für «kleine Leute»
Die meisten Rednerinnen und Redner argumentierten, die Auswirkungen wären unsozial. Weil unter anderem Lebensmittel und Medikamente teurer würden, seien vor allem die «kleinen Leute» betroffen, sagte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU): «Es gibt keinen Nutzen, aber viele Nachteile mit dieser Umverteilung.»
Finanzministerin Eveline-Widmer-Schlumpf zeigte sich mit Nichteintreten einverstanden. Mit einer Annahme der Vorlage würden die heutigen drei Sätze mit 29 Ausnahmen abgelöst durch zwei Sätze mit 26 Ausnahmen, sagte sie. «Das ist nicht wirklich eine Vereinfachung.»
Neuer Auftrag an Bundesrat
Stattdessen sprachen sich die Ratsmitglieder für eine Motion der Wirtschaftskommission (WAK) aus. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine kleine Revision des Mehrwertsteuergesetzes zu unterbreiten.
Dabei geht es weitgehend um unbestrittene Punkte aus den Vorschlägen des Bundesrats. Das Zwei-Satz-Modell hätte das Anliegen der Volksinitiative von Gastrosuisse erfüllt. Sie verlangt für das Gastgewerbe generell den gleichen Mehrwertsteuersatz wie für den Nahrungsmittelverkauf. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.