Mit den Sanktionen wird der Handel mit Nordkorea, namentlich die Lieferung von Erdölfertigprodukten, verboten. Die maximale Einfuhr von zwei Millionen Fässern solcher Erdölprodukte pro Jahr wird von der UNO überwacht.
Zudem dürfen keine Arbeitsbewilligungen mehr an nordkoreanische Staatsangehörige ausgestellt werden. Ausgenommen sind Bewilligungen aufgrund von Arbeitsverträgen, die vor dem 11. September 2017 abgeschlossen worden sind.
Verschärft werden auch die Sanktionen im Finanzbereich. Verboten sind künftig Joint Ventures oder Genossenschaften mit nordkoreanischen Personen oder Firmen. Bestehende Joint Ventures und Genossenschaften müssen bis am 9. Januar 2018 geschlossen werden.
Verboten wird auch der Handel mit Blei und Bleierzen, Textilien, Fisch und Meeresfrüchten aus Nordkorea. Zwischen Schiffen ist der Umschlag von Gütern von oder nach Nordkorea verboten.
Der Bundesrat hat 2006 Sanktionen gegen Nordkorea beschlossen und seither mehrmals verschärft. Er setzte damit jeweils Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats um. Die neuen Massnahmen treten sofort in Kraft.