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Nach den Corona-Lockerungen Keine Maskenpflicht mehr im Freien – Verwirrung total

Seit diesem Wochenende darf man im Freien ohne Maske sein. An Bahnhöfen sorgt das für Unsicherheit.

Pünktlich zum Beginn der Sommerferien fallen in der Schweiz viele Einschränkungen im öffentlichen Leben weg. So etwa die Homeoffice-Pflicht, Kapazitätsbeschränkungen in Läden oder die Sitzplatzbeschränkungen in Restaurants.

Neue Regeln zur Maskenpflicht nicht überall klar

Die wohl augenfälligste Änderung ist jedoch die Lockerung der Maskenpflicht: Wer sich im Freien aufhält, muss nun keine Maske mehr tragen. In Innenräumen gilt hingegen weiterhin eine Maskenpflicht. Was auf den ersten Blick klar scheint, sorgt jedoch für grosse Verwirrung. Am Zürcher Hauptbahnhof stellt sich etwa die Frage: Gilt die beidseitig offene Halle als Innenraum?

Bahnhofshalle am Zürcher HB.
Legende: Ein Dach wie ein Innenraum, aber dennoch nicht ganz geschlossen: die Halle am Zürcher Hauptbahnhof. Keystone

Die Maskenpflicht ab 12 Jahren besteht nach wie vor in allen Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs sowie in geschlossenen Räumen innerhalb der Bahnhöfe – auch für geimpfte und genesene Personen. Als Innenräume gelten neben Reisezentren und Wartesälen auch Shoppingbereiche in Untergeschossen. Die beidseitig offene Halle am Zürcher HB hingegen gilt nicht als Innenraum.

Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung. Ich dachte, man muss sie im ganzen Bahnhof tragen. Dann sehe ich aber wieder Leute, die sie nicht tragen. Ich habe keine Ahnung.
Autor: Passant Zürcher Hauptbahnhof

Einige ÖV-Nutzer nahmen am Samstag an, dass die Maske noch immer im ganzen Bahnhofsgelände getragen werden muss. «Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung. Ich dachte, man muss sie im ganzen Bahnhof tragen. Dann sehe ich aber wieder Leute, die sie nicht tragen. Ich habe keine Ahnung.» Andere trugen die Maske aus Rücksicht oder Vorsicht weiterhin – und wiederum andere wussten überhaupt nicht, was nun gilt, wie sie gegenüber SRF sagten.

SBB wartet noch ab

Bei der SBB ist man sich der Verwirrung bewusst. Bisher hat man keine zusätzlichen Informationsmassnahmen ergriffen. Man wolle die ersten Tage abwarten und dann allfällige Präzisierungen kommunizieren, heisst es.

Ich informiere mich ehrlich gesagt nicht mehr darüber. Es kommt jede Woche etwas Neues. Irgendwann hat man genug.
Autor: Besucherin Shopping Center Tivoli

Auch im Shoppingcenter Tivoli in Spreitenbach (AG) herrschte Verunsicherung. So meinte ein Besucher: «Ich schaue, was die Leute machen, dann mach ich es auch. Man kommt ohnehin nicht mehr draus.» Die Unsicherheit schlägt bei einigen gar in Resignation um: «Ich informiere mich ehrlich gesagt nicht mehr darüber. Es kommt jede Woche etwas Neues. Irgendwann hat man genug», meinte eine andere Besucherin. Anders als an Bahnhöfen informiert man im Shoppi Tivoli die Besucherinnen und Besucher aber aktiv, dass noch immer Maskenpflicht gilt.

Der Alltag in der Schweiz dürfte in den kommenden Wochen also zwar lockerer werden – einfacher allerdings nicht unbedingt.

Quelle: Bundesrat, 23.06.2021 Das hat der Bundesratam 23. Juni beschlossen Sport und Kultur• Aussenbereich: Keine Einschränkungen• Innenbereich: Kontaktdaten Diese Lockerungen gelten ab dem 26. Juni Maskenpflicht• Im Freien aufgehoben• Am Arbeitsplatz gelockert (Arbeitgeber entscheidet)• An Mittel- und Berufsschulen gelockert (Kantone • Weiterhin in Restaurants (innen), Detailhandel, Restaurants• Aussenbereich: Keine Einschränkungen• Innenbereich: Kontaktdaten einer Diskotheken und Tanzlokale offenZugang nur mit gültigem Covid-Zertifikat Veranstaltungen mit ZertifikatKeine Einschränkungen Veranstaltungen ohne Zertifikat• Mit Sitzpflicht: Max. 1000 Personen• Ohne Sitzpflicht: Max. 500 Personen draussen, HomeofficeEmpfohlen statt Pflicht Wasserparks geöffnet Private Treffen• Aussenbereich: Max. 50 Personen• Innenbereich: Max. 30 Personen Impfung empfohlen entscheiden) ÖV und Veranstaltungen ohne Zertifikat max. 250 Personen drinnen Person pro Gruppe, Maskenpflicht

Tagesschau vom 26.06.2021, 19.30 Uhr ; 

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