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Nach der Ausweisung Fall einer Totgeburt kommt vor Gericht

  • Vor drei Jahren hatte eine Flüchtlingsfrau aus Syrien nach der Ausweisung von der Schweiz nach Italien eine Totgeburt erlitten.
  • Ab heute steht deswegen ein Schweizer Grenzwächter vor dem Militärgericht.
  • Die Anklage wirft ihm vor, er sei verantwortlich für den Tod des ungeborenen Babys.

Der Angeklagte war am 4. Juli 2014 als Teamleiter der Grenzwache in Brig (VS) im Einsatz. Die Frau, die mit einer Gruppe anderer syrischer Flüchtlinge von Italien nach Frankreich gelangen wollte, war im siebten Monat schwanger.

Nachdem die französischen Behörden die Syrer zurückgewiesen hatten, wurden sie vom Grenzwachtkorps in Brig festgehalten, wo sie auf ihre Rückschaffung nach Italien warteten.

Der schwangeren Frau ging es zusehends schlechter, sie hatte starke Schmerzen und sogar leichte Blutungen.

Vorwurf der vorsätzlichen Tötung

Obwohl die Angehörigen der Frau die Grenzwächter mehrfach auf die Situation aufmerksam gemacht hatten, weigerte sich der Teamleiter, einen Arzt oder Krankenwagen zu holen.

Stunden später, nach der Rückschaffung ins italienische Domodossola, brachte die Frau im dortigen Spital ihr Kind tot zur Welt.

Jetzt wirft die Anklage dem Grenzwächter unterlassene Hilfeleistung, Gefährdung des Lebens und sogar vorsätzliche Tötung vor. Der Prozess ist für drei Tage anberaumt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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