- Die schwerverletzten Opfer sowie die Angehörigen der Verstorbenen der Brandkatastrophe von Crans-Montana sollen vom Bund einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken erhalten.
- Weiter will der Bund einen runden Tisch einberufen, der die Betroffenen bei der Erarbeitung von aussergerichtlichen Lösungen unterstützt.
- An einer Medienkonferenz informierten Bundespräsident Guy Parmelin und Justizminister Beat Jans.
Angesichts der ausserordentlichen Situation soll im Grundsatz für jedes Opfer ein Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken ausgerichtet werden, teilt der Bundesrat mit. Er erachtet diesen als ein «wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes».
Parmelin richtet sich an Opfer und Angehörige
«Es ist unvorstellbar, welchen Schmerz und welche Trauer die Opfer und ihre Angehörigen durchmachen müssen», erklärte Bundespräsident Guy Parmelin einleitend. «Für sie ist die Welt in der Silvesternacht zum Stillstand gekommen.»
Für den Bundesrat sei klar, dass die Betroffenen unterstützt werden müssten – und das nicht nur unmittelbar nach der Katastrophe, sondern auch in der kommenden Zeit. Gleichzeitig setze sich der Bundesrat für eine lückenlose juristische Aufarbeitung des Unglücks ein.
Die 50'000 Franken sind ein Beitrag der Eidgenossenschaft, eine Geste der Anteilnahme und ein Zeichen der Solidarität unserer Gesellschaft.
Justizminister Beat Jans schloss sich den Worten des Bundespräsidenten an. «Es handelt sich um eine Tragödie von unvorstellbarem Ausmass.» Bei ausserordentlichen Ereignissen, Unglücken und Katastrophen stehe die Schweiz zusammen. Und das sei auch diesmal so.
«Die 50'000 Franken sind ein Beitrag der Eidgenossenschaft, eine Geste der Anteilnahme und ein Zeichen der Solidarität unserer Gesellschaft», sagt der Bundesrat.
Die Solidarität sei eine Tradition der Schweiz. Bestehende Unterstützungsleistungen seien auch früher bei ausserordentlichen Eriegnissen – etwa beim Attentat in Luxor (1997) oder dem verheerenden Tsunami in Südostasien (2024) – ungenügend gewesen.
Jans richtete sich auch auf Englisch, Französisch und Italienisch an die Opfer und ihre Angehörigen.
Gelder sollen möglichst rasch fliessen
Der Solidaritätsbeitrag soll den Betroffenen eine rasche und unbürokratische Unterstützung bieten, zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe beitragen und sie kurzfristig entlasten, so die Landesregierung weiter.
Der Solidaritätsbeitrag soll denselben anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt werden, die den Soforthilfebeitrag des Kantons Wallis erhalten. Grundsätzlich ist dies jede verstorbene Person sowie jede Person mit einem stationären Spitalaufenthalt. Zudem will der Bundesrat die betroffenen Kantone im Rahmen der Opferhilfe unterstützen.
Der Bundesrat verabschiedete für die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags ein dringliches Bundesgesetz und reichte beim Parlament die notwendigen Nachtragskredite ein. Die eidgenössischen Räte sollen das dringliche Gesetz schon in der Frühjahrssession im März verabschieden, sodass die Gelder rasch fliessen können.