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Nach jahrelanger Debatte Die Heiratsstrafe soll fallen

  • Die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer soll beseitigt werden. Das hat der Bundesrat entschieden.
  • Damit soll eine jahrzehntelange Kontroverse beendet und die verfassungswidrige Mehrbelastung der betroffenen Ehepaare aufgehoben werden.
  • Die Vorlage führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 1,15 Milliarden Franken.

Beim vorgeschlagenen Modell berechnet die veranlagende Behörde in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung. In einem zweiten Schritt berechnet sie eine alternative Steuerbelastung, die sich an die Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Das Ehepaar schuldet bei diesem Modell den tieferen der beiden Beträge.

Der tiefere Betrag gilt

Heute werden manche Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und viele Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Übersteigt die Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Der Bundesrat schlägt nun eine Tarifkorrektur vor.

Steigen würde die Steuerbelastung für Konkubinatspaare mit Kindern. Deren übermässige Entlastung sei eine der Ursachen dafür, dass manche Ehepaare benachteiligt seien, schreibt der Bundesrat. Deshalb soll für unverheiratete Personen mit Kindern künftig bei der direkten Bundessteuer stets der Grundtarif anstelle des Verheiratetentarifs zur Anwendung kommen.

Damit nicht Alleinerziehende darunter leiden, soll für sie die Mehrbelastung mit einem Abzug in der Höhe von 11'500 Franken kompensiert werden. Für mindestens 70 Prozent der Alleinerziehenden ändert sich nichts, weil sie wegen ihres tiefen Einkommens ohnehin keine direkte Bundessteuer zahlen.

Finanzielle Auswirkungen

Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu geschätzten jährlichen Mindereinnahmen in der Höhe von rund 1,15 Milliarden Franken bei der direkten Bundessteuer. Davon entfallen 83 Prozent (rund 950 Millionen Franken) auf den Bund und 17 Prozent (rund 200 Millionen Franken) auf die Kantone.

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