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Nach Misstrauensentscheid Bundesanwalt Lauber: «Ich halte an meiner Kandidatur fest»

  • Bundesanwalt Michael Lauber muss um seine Wiederwahl zittern.
  • Die Gerichtskommission empfiehlt dem Parlament, ihn nicht für eine weitere Amtsperiode zu wählen, wie sie bekannt gab.
  • Lauber selber will an seiner Kandidatur für eine weitere Amtszeit festhalten.

Am Rande einer Fachtagung der Staatsanwaltschaftsakademie an der Universität Luzern äusserte sich Michael Lauber gegenüber SRF zum Misstrauensentscheid der Gerichtskommission. Den Entscheid nehme er zur Kenntnis, er habe jedoch keinen Einfluss auf seinen Antritt für eine weitere Amtsperiode als Bundesanwalt. «Ich halte an meiner Kandidatur fest.»

Seine Chancen, gewählt zu werden sind nach dem Entscheid der Gerichtskommission deutlich gesunken, obwohl das Parlament frei ist, den Bundesanwalt entgegen der Empfehlung der Kommission zu wählen.

Der Entscheid fiel mit neun zu sechs Stimmen bei einer Enthaltung. Der Hauptgrund sei ein juristischer, sagten Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) und Matthias Aebischer (SP/BE), Präsident der zuständigen Subkommission, vor den Medien.

Urteil des Bundesstrafgerichts

Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesstrafgerichts. Dieses kam zum Schluss, dass Lauber Verfahrensregeln verletzte, als er Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino nicht protokollierte. Lauber muss deshalb in den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten.

Die Mehrheit der Kommission sei der Auffassung, dass Lauber damit seine Amtspflichten grobfahrlässig verletzt habe, sagten Gschwind und Aebischer. Eine Kommissionsminderheit um den Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher sieht das anders. Sie wird dem Parlament den Antrag stellen, Lauber wiederzuwählen.

Auch politische Gründe

Neben den juristischen gab es in der Kommission laut Aebischer auch politische Gründe für den Entscheid, namentlich das Verhalten des Bundesanwalts. Es handle sich um eine schwierige Situation, sagte Aebischer. «Wir wollen nicht, dass die Bundesanwaltschaft oder die Aufsichtsbehörde in einem schlechten Licht dastehen.»

Das Parlament entscheidet am 25. September, ob es Lauber für eine weitere Amtsperiode wählt oder nicht – sofern Lauber seine Kandidatur bis dahin nicht zurückzieht. Folgt die Vereinigte Bundesversammlung der Gerichtskommission und wählt Lauber nicht, wird die Stelle ausgeschrieben.

Umstrittene Kriterien

Die Gerichtskommission hatte Lauber insgesamt dreimal angehört, zuletzt am Mittwoch vor dem Entscheid. Offensichtlich ist es dem Bundesanwalt dabei nicht gelungen, eine Mehrheit zu überzeugen. Das Blatt hat sich damit gewendet. Noch vor rund drei Wochen hatte Aebischer gegenüber Radio SRF gesagt, wenn es beim aktuellen Wissensstand bleibe, könne die Gerichtskommission gar nicht anders, als Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen.

Kampagne gegen Lauber?

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In der Causa Lauber haben sich inzwischen zwei Lager gebildet. Für den Bundesanwalt machte sich vor kurzem Urs Hofmann stark, der Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Er lobte die Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit den Kantonen.

Zu Wort meldete sich auch Ständerat Claude Janiak (SP/BL), der in der Geschäftsprüfungskommission sitzt. Im «Tages-Anzeiger» bezeichnete er das Disziplinarverfahren als «Kampagne» gegen Lauber und warnte davor, den Bundesanwalt nicht wiederzuwählen. Damit wäre die Schweiz nicht mehr weit von jenen Staaten entfernt, in denen nicht genehme Strafverfolger eliminiert würden, weil sie jemandem auf die Füsse getreten seien.

Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundesanwalt die Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt habe. Und nur in diesem Fall könnte die Kommission ihn nicht zur Wiederwahl empfehlen. Vor einer Woche relativierte er diese Äusserungen. Damals vertagte die Kommission den Entscheid über ihre Empfehlung.

Kritik an eigener Aufsichtsbehörde

Als die Aufsichtsbehörde im Mai die Disziplinaruntersuchung eröffnet hatte, war Lauber zum Gegenangriff übergegangen. Er sprach von einem «Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft». Es handle sich um eine «heraufbeschworene institutionelle Krise», sagte Lauber damals.

Eigentlich hätte das Parlament bereits in der Sommersession entscheiden sollen. Die Gerichtskommission beschloss damals aber, die Wiederwahl auf Herbst zu verschieben. Man wolle in der aufgeheizten Situation nichts überstürzen, hiess es. Das Parlament muss nun trotzdem entscheiden, bevor die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen.

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