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Nach Postauto-Skandal ÖV-Unternehmen verantworten ihre Jahresabschlüsse neu selbst

  • ÖV-Unternehmen sind neu selbst dafür verantwortlich, dass ihre Jahresabschlüsse korrekt sind und sie die Vorschriften betreffend Subventionen erfüllen.
  • Firmen mit mehr als 10 Millionen Abgeltung im Jahr müssen sich neu einer ordentlichen Revision unterziehen.
  • Die neuen Vorgaben für die Rechnungsprüfung von ÖV-Unternehmen sind eine Konsequenz der Subventions-Tricksereien bei Postauto, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) mitteilt.

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Aus dem Archiv: Postauto verschleiert Gewinne
Aus Tagesschau vom 06.02.2018.
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Die ab einer Abgeltung von mehr als 10 Millionen Franken im Jahr vorgeschriebene ordentliche Revision muss eine zugelassene Prüfgesellschaft vornehmen. Diese beurteilt dann, an die Unternehmen adressiert, spezifische, vorgegebene Fragen zur Einhaltung des Subventions-, Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetzes, wie das BAV schreibt.

Die Unternehmen selbst müssen jedes Jahr ausdrücklich bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Die bisherige formelle Rechnungsgenehmigung durch das BAV entfällt, und zwar bereits für die Abschlüsse von 2019.

Diese Anpassungen hatte das BAV bereits im Mai 2019 beschlossen, im Nachgang zur Postauto-Affäre. Uvek-Chefin Simonetta Sommaruga setzte sie nun rückwirkend per Anfang 2020 in Kraft.

Die Postauto-Subventions-Äffäre

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Im Februar 2018 geriet Postauto Schweiz in die Schlagzeilen, weil das Unternehmen durch gesetzeswidrige Umbuchungen im Laufe mehrerer Jahre 78,3 Millionen Franken Abgeltungen von Bund und Kantonen erschlichen hatte. Postauto Schweiz muss die missbräuchlich bezogenen Subventionen dem Bund und den Kantonen zurückerstatten. Leiter Daniel Landolf sowie der Finanzchef wurden umgehend von ihren operativen Aufgaben entbunden. In Folge des Skandals ist die Post-Chefin Susanne Ruoff am 8. Juni 2018 zurückgetreten.

SRF 4 News, 01.05.2020, 11 Uhr;

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