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Nach Rückkehr aus Syrien Bundesanwaltschaft klagt 25-Jährigen wegen IS-Propaganda an

  • Ein junger Rückkehrer aus dem IS-Gebiet in Syrien soll Propaganda für die verbotenen Organisationen Islamischer Staat (IS) und Al-Kaida verbreitet haben.
  • Weiter soll er mehrere Personen für den IS abgeworben haben.
  • Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen den 25-Jährigen Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht.

Der beschuldigte Schweizer ist laut BA ein Rückkehrer aus dem vom IS kontrollierten Gebiet in Syrien. Ende Oktober 2019 wurde er festgenommen und sass bis im Juli 2020 in Untersuchungshaft. Nun ist der Mann angeklagt wegen mehrfachen Verstosses gegen das Verbot von IS und Al-Kaida in der Schweiz. Auch muss er sich verantworten wegen Beschaffung und Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen und wegen Betruges. Er soll zu Unrecht Unfallgeld erhalten haben.

Gemäss Anklage gehörte der Beschuldigte zu einer Gruppierung von der IS-Ideologie zugeneigten Personen aus dem Grossraum Zürich. Innerhalb dieser Gruppierung habe er eine tragende Rolle gehabt, indem er auf anderen Personen eingewirkt habe, schrieb die BA dazu.

IS verherrlichende Propaganda

Sie wirft dem jungen Schweizer vor, mehrere Angehörige der Gruppierung in ihrer Befürwortung des IS gefestigt zu haben. Er soll überdies den Gemeinschaftssinn der Gruppierung gestärkt haben und bestrebt gewesen sein, Neumitglieder zu gewinnen und den Kreis der IS-Anhängerschaft zu vergrössern.

Um das Ziel zu erreichen, soll der junge Mann diesen Personen aus der Gruppierung den IS verherrlichende Propaganda gezeigt haben. Ebenso soll er dazu aufgefordert haben, IS-Propaganda abzuspielen und IS-Gedankengut zu verbreiten. Und er habe Empfehlungen für Lektüren gemacht und Hinweise zum Finden von Kanälen des IS gegeben.

Mehrere schwarz gekleidete Menschen mit IS-Flaggen und Waffen in und auf Autos
Legende: Dem 25-Jährigen wird vorgeworfen, verherrlichende Propaganda für den IS verbreitet zu haben. (Symbolbild) Keystone/AP Photo

Laut Anklage machte sich der Beschuldigte sein Ansehen als Rückkehrer aus dem IS-Gebiet in Syrien zunutze. Gestützt auf sein grosses Wissen über den IS und seine gute Vernetzung im In- und Ausland habe er den Personen das Gedankengut des IS näher gebracht und Gleichgesinnte zusammengebracht.

Verbotene Gewaltdarstellungen

Dem Beschuldigten wird ausserdem zur Last gelegt, über Soziale Medien Propaganda in Form von Bildern und Videos für den IS und Al-Kaida verbreitet zu haben. Ziel war es, die beiden verbotenen Organisationen zu glorifizieren und ein Leben auf ihrem Herrschaftsgebiet als erstrebenswert darzustellen. Die Bilder und Videos, die der Beschuldigte beschaffte und verbreitete, enthalten laut BA verbotene Darstellungen von Gewalt.

Zu den Strafanträgen äusserte sich die BA in ihrer Mitteilung nicht. Diese werden wie in solchen Fällen üblich anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona bekannt gegeben. Für den Angeklagten gelte die Unschuldsvermutung.

SRF 4 News, 17.04.2023, 11:00 Uhr ; 

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