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Das SEM hat auf Kritik reagiert
Aus HeuteMorgen vom 21.07.2021. Bild: Keystone-SDA
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Nach Rüge für SEM Asylverfahren in der Schweiz dauern wieder länger

Schon zweimal hat das Bundesverwaltungsgericht das Staatssekretariat für Migration für dessen Arbeit gerügt. Das hat nun Folgen für die Asylverfahren.

Das Bundesverwaltungsgericht stellte dem Staatssekretariat für Migration SEM bisher ein schlechtes Zeugnis aus. Die Behörde arbeite bei der Abwicklung der neuen Asylverfahren nicht gründlich genug, hiess es etwa im Frühjahr 2020. Letzten Oktober doppelte das Gericht nach: immer noch ungenügend. Jetzt zeigen neueste Zahlen, dass sich etwas getan hat.

Fokus auf Beschleunigung

Schneller, günstiger und effizienter – das war das Ziel des neuen Asylverfahrens. Möglich machen sollten das vor allem schnellere Verfahren mit kurzen Fristen. Diese kommen vor allem bei Fällen zum Einsatz, die als unumstritten gelten. Doch schon nach einem Jahr gab es eine Rüge. Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte das Staatssekretariat für Migration SEM, dass die Abklärungen im neuen Asylverfahren nicht sorgfältig genug seien.

«Der Fokus der Behörde lag zu stark auf der Beschleunigung und Effizienzsteigerung, und das ging auf Kosten von Fairness und Qualität», findet auch Peter Meier, Leiter Asylpolitik bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH. Das SEM habe die Schnellverfahren zu oft angewendet.

Qualität braucht Zeit und im Zweifelsfall muss sich der Bund diese Zeit für eine vollständige und korrekte Prüfung nehmen.
Autor: Peter Meier Flüchtlingshilfe SFH

Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte, die schnellen Verfahren führten auch zu vielen Beschwerden. Jetzt wiederum, ein Jahr später, zeigen neue Zahlen, dass die Anzahl wirksamer Beschwerden zurückgegangen ist. Tatsächlich teilt das SEM auf Anfrage mit, dass es die Praxis angepasst habe. Es prüfe mehr Asylgesuche nicht mehr im schnell getakteten, beschleunigten Verfahren, sondern im sogenannten erweiterten Verfahren, wo weniger strikte Fristen gelten.

«Qualität braucht Zeit»

Zum Vergleich: Dauert ein beschleunigtes Verfahren im Schnitt knapp zwei Monate, sind es im erweiterten knapp deren zehn. Mehr Zeit sei wichtig bei der Prüfung von Asylgesuchen, findet Peter Meier von der Flüchtlingshilfe. «Qualität braucht Zeit und im Zweifelsfall muss sich der Bund diese Zeit für eine vollständige und korrekte Prüfung nehmen», sagt er.

Noch immer würden zu viele komplexe Fälle im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Leidtragende seien Opfer von Menschenhandel, Traumatisierte oder Menschen mit gesundheitlichen Problemen. Denn diese als solche zu erkennen, brauche Zeit. «Diese Erkennung ist nach wie vor ungenügend. Darum sollten diese Betroffenen im Zweifelsfall dem erweiterten Verfahren zugeteilt werden», so Meier weiter.

Diese Zeit nimmt sich das SEM jetzt und setzt vermehrt auf erweiterte Verfahren. Inzwischen wird jedes dritte Asylgesuch im erweiterten Verfahren durchgeführt. Vor rund zwei Jahren war es noch jedes zehnte. Doch die erweiterten Verfahren werden nicht nur immer mehr, sondern dauern auch immer länger. Denn Abklärungen brauchen ihre Zeit. Der Trend zeigt also, dass Asylverfahren künftig wohl wieder länger dauern werden.

HeuteMorgen, 22.07.2021, 06:00 Uhr

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