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Nach Scheitern der Initiative Konzernverantwortung: Der Bundesrat setzt Gegenvorschlag um

  • Ein Jahr ist es her, dass die Konzernverantwortungsinitiative an der Urne gescheitert ist.
  • Das bedeutete grünes Licht für den Gegenvorschlag: Unternehmen müssen nicht für Schäden haften. Stattdessen müssen sie dafür über ihre Bemühungen für Umweltschutz und ihr Engagement gegen Kinderarbeit Bericht erstatten.
  • Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass der Gegenvorschlag ab dem neuen Jahr gelten soll.

Mit neuen Bestimmungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt werden grosse Schweizer Unternehmen dazu verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit Bericht zu erstatten sowie besondere Sorgfaltspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien zu erfüllen.

Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zur Verordnung seien wie erwartet kontrovers ausgefallen, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Stellung genommen haben 19 Kantone, sechs politische Parteien, 94 Organisationen sowie rund 20'600 Privatpersonen auf 780 Seiten.

Regeln könnten den EU-Richtlinien weiter angepasst werden

Die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr), regelt insbesondere, welche Unternehmen die neuen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Auch hält sie fest, bis zu welcher Menge Unternehmen davon befreit sind.

Konzerninitiative: Knappes Resultat im November

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Der Abstimmungskampf wurde intensiv geführt – das Ergebnis war eng. Vergangenen November war die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt (Konzernverantwortungsinitiative)» abgelehnt worden. 50.7 Prozent der Bevölkerung sagte Ja zur Vorlage. Die Initiative scheiterte am Ständemehr. Stattdessen tritt nun der indirekte Gegenvorschlag in Kraft.

So darf ein Unternehmen etwa hundert Kilogramm Gold oder vier Millionen Kilogramm Golderze und Konzentrate pro Jahr importieren oder bearbeiten, ohne unter die Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht zu fallen. Die festgelegten Schwellenwerte richten sich nach EU-Richtlinien und können jederzeit allfälligen Entwicklungen in der EU angepasst werden, hiess es in der Mitteilung.

Verschärfung bei der Kinderarbeit

Bezüglich der Kinderarbeit hat sich der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse für eine Verschärfung durch eine Auffangregelung für «offensichtliche Fälle» entschieden.

Demnach fallen auch KMU unter die Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht, falls sie Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die offensichtlich unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden. Mit dem Begriff «offensichtlich» sind laut dem erläuternden Bericht zur Verordnung des Bundesamts für Justiz «krasse Fälle gemeint, die ins Auge springen» gemeint.

Damit gehe die Schweiz einen Schritt weiter als die EU, die nur eine Sorgfaltspflichtprüfung von Konfliktmaterialien kennt, hiess es. Die neuen Regelungen gelten ab 2022 und müssen von den Unternehmen ab 2023 umgesetzt werden.

Gegenvorschlag sei nur eine Alibi-Übung

Über die Umsetzung ist die Koalition für Konzernverantwortung jedoch alles andere als zufrieden. Der ohnehin schon schwache Gegenvorschlag sei weiter verwässert worden, heisst es von ihrer Seite.

Die rund vierzig Organisationen umfassende Koalition bezeichnet, die Anpassungen rein kosmetischer Natur. Die Regulierung bliebe damit eine absolute Alibi-Übung, teilte sie mit.

Die Umsetzungsverordnung des Bundesrats enthalte auch nach der Vernehmlassung dermassen viele Ausnahmeregelungen, dass sich fast alle Konzerne von der Regulierung befreien könnten. So könne etwa ein Schweizer Konzern einen Schuh verkaufen, der in Deutschland fertiggestellt worden sei, ohne sich an das Gesetz zu halten, obwohl die Bestandteile in einem Drittstaat mit Kinderarbeit produziert worden seien.

SRF 4 News, 3.12.21, 14:30 Uhr ; 

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