Eine Einbrecherbande schlich in einer regnerischen Oktobernacht 2016 auf einen Hof in Niedermuhlern im Kanton Bern. Sie wollten das Marihuana stehlen, das der Bauer angepflanzt und gelagert hatte. Aber der Bauer bemerkte die Eindringlinge und verfolgte sie. Er schlug einen mit einem Baseballschläger nieder. Dann fesselte und sperrte er ihn in den Rübenkeller.
Die Komplizen des Mannes wollten ihn befreien, aber auch das bemerkte der Bauer. Mit einer Schrotflinte bewaffnet ging er zum Keller. Beim Eingang griff ihn einer der Komplizen mit einer Mistgabel an und verletzte ihn an der Hand. Weil die Diebe die Waffe des Bauern sahen, flüchteten sie. Einige Sekunden später gab der Bauer einen Schuss in ihre Richtung ab.
Gefängnisstrafe von über drei Jahren
Diese Selbstjustiz kommt den Bauer nun teuer zu stehen. Das Bundesgericht bestätigte eine Gefängnisstrafe von mehr als drei Jahren. Das Gericht argumentiert, der Bauer hätte den Einbrecher nicht in den Rübenkeller sperren dürfen. Denn die Hanfdiebe waren bereits am Flüchten. Und als der Bauer geschossen habe, sei der Angreifer mit der Mistgabel bereits hinter dem Hoflader in Deckung gegangen. Die Schüsse seien deshalb keine Notwehr gewesen.
Das Bundesgericht erinnert im Urteil an seine bisherige Rechtsprechung, wonach eine Schusswaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein dürfe. Das Argument des Bauern, dass er ja bloss mit Hasen-Schrotpatronen geschossen habe, liess das Gericht nicht gelten. Laut Gericht hätte der Bauer die Diebe tödlich verletzen können, wenn er sie am Kopf getroffen hätte.
Notwehr nur bei unmittelbarer Bedrohung
Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichte die Frage klären müssen, ob man auf Einbrecher und Diebe schiessen darf. Im Jahr 2010 erschoss ein Bauer in Schwarzenburg im Kanton Bern einen Hanfdieb. Er wurde zu zwei Jahren Haft bedingt verurteilt. Und vor einem Jahr hat das Bezirksgericht Rheinfelden einen Waffenhändler freigesprochen, der auf eine Räuberbande geschossen hatte.
Im Jahr 2018 verlangte ein Politiker, dass Notwehr gegen Einbrecher automatisch entschuldigt sein soll, ähnlich wie in den USA also. Doch der Nationalrat verwarf die Idee. Auch nach dem heutigen Urteil ist klar: Notwehr ist nur zulässig, wenn man unmittelbar bedroht ist und verhältnismässig bleibt.