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Subventionsbetrug bei der Bus Ostschweiz AG: Abklärungen zum Straftatsbestand
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 23.06.2022. Bild: Keystone
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Nach Subventionsaffäre Bund eröffnet Strafverfahren gegen fehlbare ÖV-Unternehmen

ÖV-Unternehmen kassierten mutmasslich zu viele Subventionen. Das Bundesamt für Verkehr eröffnet ein Strafverfahren.

Das Bundesamt für Verkehr wird nach der Subventionsaffäre aktiv. Wie es am Donnerstagmorgen mitteilt, eröffnet das BAV ein Strafverfahren in den Fällen der BLS und Bus Ostschweiz. Das passiert auf Geheiss von zwei Gerichtsurteilen, die klärten, dass Verfahren bei mutmasslichem Subventionsbetrug durch das BAV zu leiten seien. Dort, wo Hinweise auf strafbare Handlungen vorlägen, sei neben der Rückzahlung ein Strafverfahren durchzuführen, heisst es.

Im «Postauto-Skandal» beauftragte der Bundesrat das Fedpol mit dem Verfahren, im Fall der Verkehrsbetriebe Luzern führte die dortige Staatsanwaltschaft das Verfahren, weil es da vorwiegend um kommunale und kantonale Gelder gegangen sei. Wer nun im Fall der BLS und der Bus Ostschweiz zuständig ist, war bislang noch unklar.

BLS bezog 43 Millionen zu Unrecht

Im Frühjahr 2020 wurde bekannt, dass die BLS Verkäufe von Halbtax-Abos im «Libero»-Verbund über mehrere Jahre nicht budgetiert hatte. Dadurch erhielt das Verkehrsunternehmen zu hohe Abgeltungen von Bund und Kantonen für den regionalen Personenverkehr.

Eine Untersuchung kam zum Schluss, dass die Halbtax-Einnahmen wohl bewusst nicht offengelegt wurden – der Bund reichte eine Strafanzeige ein. Die BLS musste dem Bundesamt für Verkehr 43 Millionen Franken zurückzahlen. Laut dem Untersuchungsbericht wusste die Geschäftsleitung schon lange davon, seit spätestens März 2017. Als Folge trat der damalige BLS-Chef Bernard Guillelmon zurück.

Ein BLS-Zug fährt durch ein Dorf
Legende: Der öffentliche Verkehr in der Schweiz geriet in den letzten Jahren immer wieder wegen Subventionsbetrugsfällen in die Schlagzeilen. Keystone

Der mutmassliche Subventionsbetrug soll aber noch genauer geklärt werden. Nun entschied das Bundesstrafgericht, dass sich das Bundesamt für Verkehr darum kümmern muss, und nicht die bernische Staatsanwaltschaft.

Mit Trick zu mehr Subventionen

Die Bus Ostschweiz AG soll in der Vergangenheit bereits abgeschriebene Busse an eine Tochtergesellschaft verkauft haben. Dann soll diese wiederum die Busse zurück an die Muttergesellschaft vermietet haben. So soll die Firma mutmasslich zu viele Subventionen erhalten haben.

Den Betrug aufgedeckt hatte eine Finanzkontrolle des Kantons St. Gallen. Dieser fordert von der Bus Ostschweiz AG 9.5 Millionen Franken zurück und will zudem seine Aktienmehrheit loswerden. Die Regierung forderte zuletzt eine Absetzung des Verwaltungsrats, scheiterte damit aber Anfang Juni an der Generalversammlung.

Stellungnahme der Bus Ostchweiz AG

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Die Bus Ostschweiz AG hat gegenüber dem «Regionaljournal» Stellung genommen und auf das Strafverfahren des Bundesamts für Verkehr reagiert.

Das Unternehmen schreibt, das BAV habe seit 2012 jährlich Einsicht in die Jahresrechnung gehabt. Die Einsicht sei im Rahmen der subventionsrechtlichen Prüfungen erfolgt. Während des gesamten Zeitraums sei keine einzige Beanstandung durch das BAV erfolgt.

Weiter schreibt die Bus Ostschweiz AG: «Es besteht kein hinreichender Anfangsverdacht für die Eröffnung einer Strafuntersuchung.» Dafür hat die Firma demnach Rechtsexperten beigezogen. Das heute beanstandete Vorgehen habe einer unter den damaligen Rahmenbedingungen gängigen Praxis entsprochen.

SRF1 Regionaljournal Ostschweiz, 23.06.2022, 12:03 Uhr;

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