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Nach Umsturz in Syrien Bund entscheidet wieder über Asylgesuche von Menschen aus Syrien

  • Der Bund will ab Montag wieder über gewisse Asylanträge von Menschen aus Syrien entscheiden.
  • Das sei aufgrund einer aktuellen Lagebeurteilung wieder möglich, schreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM).

In einem ersten Schritt betreffe dies aber nur Schutzbedürftige, die keine flüchtlingsrelevanten Asylgründe geltend machen. Auch für straffällige Personen und Menschen, die eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellten, werde die Entscheidtätigkeit wieder aufgenommen, hiess es weiter.

Staatssekretariat für Migration
Legende: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will ab dem 1. September wieder über gewisse Asylanträge von Syrerinnen und Syrern entscheiden. Keystone/PABLO GIANINAZZI

Nach dem Sturz des syrischen Langzeit-Machthabers Baschar al-Assad Mitte Dezember 2024 hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) beschlossen, Entscheide über syrische Asylgesuche vorläufig auszusetzen. Damals hiess es, es könne nicht fundiert überprüft werden, ob Asylgründe vorliegen.

Das SEM beobachte die Lage in Syrien «weiterhin sorgfältig» und werde zu einem späteren Zeitpunkt die Entscheidtätigkeit für weitere Personenkategorien aus Syrien wieder aufnehmen.

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Korrekturhinweis

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In einer ersten Fassung haben wir im Titel und im Text geschrieben, dass der Bund die Asylgesuche von Menschen aus Syrien wieder prüfen würde. Die Formulierung ist so nicht korrekt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Gesuche auch nach dem Sturz von Assad geprüft, aber vorübergehend nicht darüber entschieden. Das haben wir im Artikel präzisiert.

SRF 4 News, 28.08.2025, 15 Uhr ; 

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