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Nach Vernehmlassung Dürfen 12-Jährige bald an den Lenker von E-Bikes?

Der Bundesrat schlägt vor, das Mindestalter für das Fahren von langsamen E-Bikes auf 12 Jahre zu senken. Doch nicht alle finden die Idee gut.

Der Vorschlag des Bundesrates: Auch 12-Jährige sollen schon mit einem E-Bike bis höchstens 25 km/h fahren dürfen, wenn eine erwachsene Person die Fahrt beaufsichtigt. Die Vernehmlassung zu diesem Vorschlag ging nun zu Ende. Die Meinungen dazu sind jedoch geteilt. Das zeigt eine Auswertung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderung zugrunde liegt eine Motion des Walliser FDP-Nationalrats Philippe Nantermod. Ihr Ziel war es, die Nutzung von Elektrofahrrädern in touristischen Bergregionen zu erleichtern.

Langsame und schnelle E-Bikes

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Gemäss dem Touring Club Schweiz (TCS) gibt es zwei unterschiedliche Arten von E-Bikes. Die langsamen E-Bikes unterstützen eine Höchstgeschwindigkeit von bis 25km/h. Die schnellen E-Bikes erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von bis 45km/h. Für beide gilt die Regel, dass sie ab 14 Jahren benutzt werden dürfen, sofern ein Führerausweis der Kategorie M vorhanden ist. Ab 16 Jahren braucht es für langsame E-Bikes keinen Führerausweis. Weiter sei das Tragen eines Velohelmes nach EN 1078-Norm bei langsamen E-Bikes fakultativ, bei schnellen E-Bikes aber obligatorisch. Dieses Gütesiegel bestätigt, dass der Helm von einer Fachstelle geprüft und für sicher befunden wurde.

Das sagt die Pro-Seite : Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) unterstützt die Anpassungen ausdrücklich. Die Massnahme liege im Interesse des Tourismus. Der Biketourismus erfreue sich weiterhin stetig zunehmender Beliebtheit. Unterstützung erhält die Herabsetzung des Alters auch von den Grünen, vom Fussgängerverband Fussverkehr Schweiz, vom Verband der Velohändler 2radschweiz und vom Interessenverband der Velofahrenden Pro Velo. Die vorgeschlagenen Regeln seien definitiv ein Schritt in die richtige Richtung und sollen dem Veloverkehr mehr Platz und Sicherheit bringen, heisst es in einem Blogeintrag vom Velofachhändler Veloplus.

Das sagt die Contra-Seite: Nein zur Senkung des Mindestalters bei E-Bikes sagen etwa die SVP, der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), die Umweltorganisation Umverkehr, der Automobil Club der Schweiz (ACS), der Auto Gewerbe Verband Schweiz, der Städteverband und die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU). Sie machen Sicherheitsgründe geltend und halten eine Senkung auch aus gesundheitspolitischer Sicht für nicht sinnvoll. Laut der BFU können Kinder aufgrund ihrer motorischen und kognitiven Entwicklung und fehlender Erfahrung mit Verkehrssituationen im Vergleich zum Velofahren den höheren Anforderungen des E-Bike-Fahrens noch nicht gerecht werden. Auf die hohe Verantwortung der erwachsenen Begleitperson verweist der VCS. Ausserdem werden vom Städteverband Zweifel an der Fähigkeit von erwachsenen Begleitpersonen geäussert, bei einem Unfall tatsächlich rechtzeitig eingreifen zu können.

Ein weisses E-Bike steht auf einem Veloplatz.
Legende: Der Vorschlag des Bundesrats ist umstritten, das Mindestalter für das Fahren von langsamen E-Bikes auf 12 Jahre zu senken. Keystone/Gaetan Bally

Weitere Änderungen auch bei Regeln von Lastenfahrrädern: Die vorgeschlagene Revision beinhaltet auch Anpassungen bei Lastenfahrrädern, wie die Erhöhung des Gesamtgewichts und der Fahrzeugbreite von schweren Motorfahrzeugen oder die Kennzeichnung neuer Parkflächen mit dem Symbol «Lastenfahrzeug». Die Vorschläge zu neuen Regeln für die Nutzung von Cargovelos werden von Grünen, Städteverband, Fussverkehr Schweiz, ProVelo, Autogewerbeverband, SAB und 2radschweiz ausdrücklich begrüsst. Der Einsatzbereich von Cargovelos für den Waren- und Kindertransport werde damit erweitert. Der ACS spricht sich gegen die Anpassungen bei Lastenvelos aus. Lastenvelos seien bei den bestehenden Infrastrukturen und der Verkehrsdichte zu gefährlich und behinderten den Verkehrsfluss.

Welche Regeln gelten bei den E-Scootern?

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Dem Touring Club Schweiz (TCS) zufolge gilt für die Nutzung von E-Trottinetts das Mindestalter 14 Jahre, unter der Bedingung eines Führerausweises der Kategorie M. Ab 16 Jahren ist das Fahren eines E-Scooters auch ohne Führerausweis gestattet. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h und eine weisse Beleuchtung vorne und hinten ist obligatorisch. Eine Helmpflicht gilt für das Fahren von E-Trottinetts nicht.

Heute Morgen, 19.10.2023, 6 Uhr ; 

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