Die Terroranschläge in Europa haben auch in der Schweiz Forderungen nach mehr Überwachung ausgelöst. So verlangte der Präsident der ständerätlichen Sicherheitskommission, Isidor Baumann (CVP/UR), in der «NZZ am Sonntag»: Der Nachrichtendienst des Bundes müsse per Notrecht mehr Kompetenzen erhalten.
Doch dort, wo man von Amtes wegen in Sachen Staatsschutz und Nachrichtendienst zum Rechten schauen muss, winkt man ab. «Ich sehe im Moment keine absolute Notwendigkeit, Notrecht anzuwenden. Es muss äusserst zurückhaltend eingesetzt werden», sagt der zurzeit in Thailand weilende Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), Alex Kuprecht, am Telefon.
Ich sehe im Moment keine absolute Notwendigkeit, Notrecht anzuwenden.
Jetzt in Hysterie zu verfallen, wäre nach den Worten des Schwyzer SVP-Ständerats der «falsche Weg». Nein zu Notrecht also, damit der Schweizer Nachrichtendienst subito mehr Uberwachungsmöglichkeiten erhält.
«Wachsamkeit wichtig»
Gemäss Verfassung kann der Bundesrat bei unmittelbar drohenden schweren Störungen der Sicherheit in der Schweiz Notrecht anwenden und so befristete Verordnungen erlassen.
Dazu sagt aber GPDel-Chef Kuprecht: «Im Moment ist das nicht der Fall. Erhöhte Wachsamkeit ist wichtig.»
Und wichtig sei jetzt vor allem ein Ja des Souveräns zum neuen Nachrichtendienstgesetz. Im Herbst hatten die Räte der Vorlage zugestimmt, die dem Nachrichtendienst mehr Überwachungsbefugnisse gibt. Aus links-grünen Kreisen wurde jedoch das Referendum ergriffen. Damit kommt es voraussichtlich im September zum Urnengang.