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Ständerat gibt Weg für Corona-App frei
Aus Tagesschau vom 03.06.2020.
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Nachverfolgung des Virus Ständerat gibt grünes Licht für Tracing-App

  • Der Ständerat hat die dringliche Änderung des Epidemiengesetzes mit kleinen Änderungen gutgeheissen.
  • Damit wird die gesetzliche Grundlage für die Einführung der vom Bund und der ETH entwickelten Tracing-App geschaffen.
  • Auf Wunsch der kleinen Kammer sollen sich Personen gratis testen lassen können, wenn sie über die App über einen Kontakt mit einem Infizierten benachrichtigt wurden.

Mit der neuen Swiss-Covid-App soll sie Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden, wie Paul Rechsteiner (SP/SG) in der Eintretensdebatte erklärte. Der Datenschutz sei gewährleistet.

Freiwillig und ohne Zwang

Der Bundesrat wollte die App zunächst per Notverordnung einführen. Das Parlament bestand aber darauf, dass ihr eine gesetzliche Grundlage für die App vorgelegt werde. Neben den Politikern hatte auch der Eidgenössische Datenschützer Bedenken bezüglich der Privatsphäre angemeldet. In der ausserordentlichen Session waren deshalb zwei Motionen verabschiedet worden, die eine gesetzliche Verankerung verlangten, sowie weitere Schutzmassnahmen und die Freiwilligkeit der Verwendung. Diesem Wunsch ist der Bundesrat nachgekommen.

Vorerst läuft Pilotphase

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Die SwissCovid App befindet sich momentan erst in einer Pilotphase. Daran beteiligt sind Mitarbeitende der Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich, Armeeangehörige im Ausbildungsdienst, Personen aus der Verwaltung von Bund und Kantonen und weitere ausgesuchte Personen in Spitälern oder anderen Institutionen. Die Rückverfolgung von Corona-Fällen per App soll dann unmittelbar nach der Verabschiedung durch die beiden Kammern regulär zum Einsatz kommen.

«Der Bundesrat hat bewiesen, dass man schnell arbeiten kann, wenn man will», sagte Rechsteiner. Es sei auf die Vernehmlassung verzichtet worden. Er würdigte das rasche Handeln der Regierung und des Parlaments. Zwar könne in einer Krise nicht alles mit aller Gründlichkeit geprüft werden, es sei aber wichtig, dass breit abgestützte Entscheide getroffen würden.

Eintreten diskussionslos beschlossen

Rechsteiner wies auch explizit auf die Freiwilligkeit der App hin: «Niemand darf aufgrund der Teilnahme bevorzugt oder benachteiligt werden», so der SP-Ständerat, weder Personen, Angestellte noch Veranstalter.

Die vorberatende Kommission hatte einstimmig eintreten in die Debatte beschlossen. Diesem Antrag folgte der Ständerat diskussionslos.

Offene Fragen klären

Diskussionslos gestaltete sich auch die Verabschiedung des Gesetzesentwurfes. In der Gesamtabstimmung wurde er mit 43 Ja, einem Nein und einer Enthaltung genehmigt.

Somit wird ein Passus eingefügt, wonach die App nachweislich aus dem veröffentlichten Quellcode erstellt worden sein muss. Zudem soll das System nicht nur dann eingestellt werden können, wenn es nicht mehr gebraucht wird, sondern auch, wenn es sich als ungenügend wirksam erweist.

Auf weitere Änderungen verzichtete die kleine Kammer. Die vorberatende Kommission appellierte aber an den Bundesrat, eine Erwerbsausfallentschädigung für Personen zu prüfen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die App freiwillig in Quarantäne begeben. Gesundheitsminister Alain Berset sagte, dass sich jede Person mit einem positiven Corona-Test in Isolation begeben müsse und Erwerbsausfallentschädigung erhalte.

Kostenlose Tests nach Benachrichtigung

Auf Antrag von Damian Müller (FDP/LU) soll ein Test auf das Coronavirus und auf Antikörper gegen Nachweis der Benachrichtigung kostenlos durchgeführt werden. Dies hiess der Ständerat mit 36 zu sieben Stimmen bei zwei Enthaltungen gut. Die vorberatende Kommission des Nationalrats empfiehlt ihrem Rat die gleiche Änderung.

Die Vorlage geht nun an die grosse Kammer, die voraussichtlich am Montag darüber berät.

Die Hürden für die Tracing-App
Aus 10 vor 10 vom 02.06.2020.

10vor10 vom 2. Juni 2020;

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