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Nächtlicher Lärm der SBB Gleissanierung: Wenn Lärmgeplagte ins Hotel ausweichen müssen

Laute Baustellen können den Anwohnerinnen den Schlaf rauben. Beispielsweise entlang der Bahnstrecke Biel–Péry kommt es bis Juni vor allem nachts zu Baulärm. Die SBB will die Betroffenen jedoch nicht mit Hotelübernachtungen entlasten.

    Wird während der Nacht mit Maschinen gehämmert, gebohrt und gefräst, raubt einem das mithin den Schlaf. So saniert etwa die SBB bis in die zweite Junihälfte alte Stützmauern entlang der Bahnlinie Biel–Péry. Das bedeutet sehr laute Rodungsarbeiten, lautes Bohren und Nageln. Anwohnerinnen und Anwohner befürchten schlaflose Nächte – und das ist nur ein Beispiel von vielen in der ganzen Schweiz.

Keine klare Regelung bei der SBB

Damit die lärmgeplagte Nachbarschaft trotz nächtlicher Bauarbeiten ihre Nachtruhe findet, könnte sie zum Beispiel in ein Hotel ausweichen. Doch Anrecht auf ein ruhiges Bett bei nächtlichem Baulärm hat sie nicht.

Was können Betroffene tun?

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Baulärm müsse man in einem gewissen Umfang hinnehmen, sagt Martin Looser, Jurist und Vizepräsident der Lärmliga. Niemand habe automatisch Anrecht auf Hotelübernachtungen, dennoch können sich Betroffene durchaus wehren, wenn nicht ausreichend Massnahmen getroffen werden. Die Baulärm-Richtlinie des Bundesamts für Umwelt stelle bei hohem Baulärm Anforderungen an die eingesetzten Methoden und Geräte, ganz besonders dann, wenn nachts gebaut wird. Auf jeden Fall lohne es sich, mit den Verantwortlichen des Bauprojekts Kontakt aufzunehmen, sagt Looser.

So kann etwa gefordert werden, dass nicht mehrere Nächte hintereinander intensiver Lärm verursacht wird. Auch möglich sei die Forderung, die lärmigen Phasen zeitlich auf wenige Stunden pro Nacht zu beschränken.

Falls all diese Massnahmen nicht ausreichen, rät Looser dazu, eine Lärmklage beim Bundesamt für Verkehr einzureichen und die Anordnung zusätzlicher Massnahmen zu fordern. Im Rahmen einer Lärmklage könne dann auch das Thema Hotelübernachtungen wieder auf den Tisch gebracht werden.

Zumindest sieht die Baulärm-Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt die vorübergehende Evakuierung der betroffenen Nachbarschaft als Möglichkeit vor. Die SBB könnte den lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohnern also nahe Biel eine erholsame Nacht im Hotel bezahlen. Aber das tut sie nicht. Dies sei in den SBB-Prozessen grundsätzlich nicht vorgesehen, schreibt die SBB.

Gleisarbeiter hämmert heisses Metall bei defektem Gleis.
Legende: Die Richtlinie zu Baulärm des Bundesamts für Umwelt sieht die vorübergehende Evakuierung der betroffenen Nachbarschaft als Möglichkeit vor. Keystone/Alessandro Della Valle

Dennoch hat die SBB bereits ruhige Hotelübernachtungen bezahlt – etwa beim Bau des Eppenbergtunnels im Kanton Solothurn und während Bauarbeiten beim Hauptbahnhof Zürich. Mieterinnen und Mietern wurde eine Zinsreduktion oder ein Hotelbett angeboten.

Hotelübernachtungen auf Staatskosten

Anders als die SBB regelt der Kanton Basel-Stadt die Frage nach Ersatzwohnraum bei Baulärm klarer: in der eigenen Lärmschutzverordnung.

Die Basler Verkehrs-Betriebe BVB leisten regelmässig Ersatzwohnraum, den sie auch bezahlen.
Autor: Matthias Nabholz Leiter Amt für Umwelt und Energie

Finden Bauarbeiten während mehrerer Nächte statt, könnten Hotelübernachtungen angeordnet werden – auch auf Staatskosten, sagt Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie. «Unsere Basler Verkehrs-Betriebe, BVB, sind immer wieder von dieser Regelung betroffen und leisten regelmässig Ersatzwohnraum, den sie auch bezahlen», sagt Nabholz.

Wir haben den Leuten angeboten, die Nacht in einem Hotel zu verbringen, damit sie zumindest etwas Schlaf finden.
Autor: Lukas Studer Mediensprecher Bundesamt für Strassen

Das Bundesamt für Strassen Astra bezahlt ebenfalls immer wieder Hotelübernachtungen: in Schwyz, in Basel oder in der Stadt Bern wegen lärmiger Nachtarbeit an der A6 mitten in einem Wohnquartier. Über sechs Monate hinweg sei jede Nacht gearbeitet worden, sagt Lukas Studer vom Astra. «Da haben wir den Leuten angeboten, dass sie die Nacht in einem Hotel verbringen können, damit sie zumindest zu etwas Schlaf finden.» Ein Bruchteil der Gesamtkosten – dafür konnten etwa 100 Betroffene ruhig schlafen.

Für die Lärmgeplagten entlang der Bahnstrecke Biel–Péry gilt: Allfällige Härtefälle würden von der SBB einzeln geprüft.

Heute Morgen, 03.04.2024, 06:00 Uhr

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