- Der Nationalrat hat ein neues Gesetz zum Schutz vor sogenannten nichtionisierender Strahlung und Schall gutgeheissen.
- Der Entscheid für fiel mit 97 zu 93 Stimmen knapp aus. Der Ständerat hatte dem Geschäft bereits in der Sommersession zugestimmt.
- Unbestritten waren Verschärfungen bei starken Laserpointern. Diese dürfen zwar in der Schweiz nicht verkauft werden. Neu kann der Bund nun auch deren Besitz verbieten.
- Heftig diskutiert wurden die Regeln für Produkte, die Personen zwar stark belasten, aber die Gesundheit nicht oder kaum gefährden. Das betrifft etwa Blitzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräte für kosmetische Behandlungen.
Die Strahlung von Laserpointern ist vor allem gefährlich, wenn sie auf das Auge trifft. Die Netzhaut kann dadurch verletzt werden, im schlimmsten Fall erblindet die Person. Angriffe mit starken Laserpointern auf Flugzeuge, Züge und andere Verkehrsmittel hätten zugenommen, sagte Kommissionssprecherin Marina Carobbio (SP/TI) im Nationalrat.
Bei Blitzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräten für kosmetische Behandlungen setzt das neue Gesetz in erster Linie auf eine korrekte Anwendung. Behandlungen mit Produkten, die sehr hohe Belastungen verursachen, sollen ausschliesslich durch Personen vorgenommen werden, die nachweislich über genügend Sachkunde verfügen (obligatorische Sachkundeausweise).
Betroffen vom neuen Gesetz sind auch Solarien: Künftig soll kontrolliert werden, ob die Anbieter die Benutzer genügend über die Gefahren informieren und die Sicherheitsvorgaben des Herstellers einhalten.