- Unterschriften für Initiativen und Referenden sollen vorerst nicht im Internet gesammelt werden dürfen.
- Der Bundesrat lehnt es ab, die gesetzlichen Grundlagen für das sogenannte E-Collecting zu schaffen.
- Er beantragt dem Parlament, eine Motion von SVP-Nationalrat Franz Grüter (LU) abzulehnen.
Längerfristig will der Bundesrat die elektronische Unterschrift ermöglichen: Nach der Einführung der elektronischen Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen sei E-Collecting als dritte Etappe von Vote électronique vorgesehen, heisst es in einer Mitteilung.
Stimmrechtskontrolle muss gewährleistet sein
Der Bundesrat geht schrittweise vor, weil die möglichen Auswirkungen des E-Collecting auf das politische System schwer abschätzen seien. Nach Ansicht des Bundesrates greift es zu kurz, E-Collecting als Digitalisierung der handschriftlichen Unterschriften zu verstehen. Nicht nur die Sammlung, auch die Stimmrechtskontrolle müsse betrachtet werden, gibt er zu bedenken.
Überdies sei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei Unterschriftensammlungen Daten über politische Ansichten der Stimmberechtigten anfielen. Diese gälten als besonders schützenswert. Bei der Bundeskanzlei eingereichte Unterschriftenlisten seien nicht einsehbar und würden nach dem Zustandekommen vernichtet.
- Hinweis auf einen verwandten Artikel Dass Namen und Vornamen handschriftlich angegeben werden müssten und das Begehren eigenhändig zu unterschreiben sei, diene dem Schutz vor Missbräuchen, betont der Bundesrat. SVP-Nationalrat Franz Grüter dagegen sieht in der elektronischen Unterschriftensammlung eine Stärkung der Volksrechte.