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Neue Doppelstock-Züge Behindertendachverband zieht SBB vor Bundesverwaltungsgericht

Rollstuhlfahrer können bei den neusten SBB-Zügen vom Hersteller Bombardier nicht selbstständig aussteigen. Nun fordert der Behindertendachverband teure Anpassungen.

Die modernsten SBB-Doppelstockzüge von Bombardier sollten seit über vier Jahren im fahrplanmässigen Einsatz sein und mehr Sitzplätze auf Hauptverkehrsachsen wie Zürich-Bern bringen. Jetzt, kurz vor dem Einsatz der ersten Züge, drohen wegen eines möglichen Konstruktionsfehlers Millionenkosten und eine weitere Verspätung, wie «10vor10»-Recherchen zeigen.

Kurz vor Weihnachten laden die SBB und Hersteller Bombardier zur Besichtigung eines neu gebauten, modernsten SBB-Doppelstockzuges nach Zürich.

Böse Überraschung: Rampe für Rollstuhlfahrer zu steil

An der Besichtigung vom 22. Dezember 2017 kam es zu einer bösen Überraschung für die Behindertenvertreter: Rollstuhlfahrer können nicht ohne Hilfe aus den modernsten Bombardier-Zügen aussteigen.

Caroline Hess-Klein, Chefjuristin beim Schweizerischen Behindertendachverband «Inclusion Handicap» bestätigt gegenüber «10vor10»: «Wir haben Mitte Januar beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die SBB, den Hersteller Bombardier und das Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. Diese neuesten Züge verstossen gegen das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz.»

Das Gesetz ist seit 2004 in Kraft und bestimmt, dass Behinderte grundsätzlich selbstständig öffentliche Verkehrsmittel benützen können müssen – ohne Hilfe von SBB-Personal oder anderen Fahrgästen.

Forderung: millionenteure Neukonstruktion der Züge

In seiner Verbandsbeschwerde fordert der Behindertendachverband, dass die SBB und Bombardier die bereits gebauten sechs Doppelstockzüge behindertengerecht umbauen und bei weiteren sich im Bau befindenden 56 Zügen Änderungen an der Konstruktion vornehmen.

Die Bombardier-Doppelstockzüge werden auf den Hauptachsen der SBB wie Zürich-Bern und Lausanne-Genf verkehren und die nächsten rund 40 Jahre im Einsatz sein.

Bombardier: Züge entsprechen gesetzlichen Anforderungen

Die Projektverantwortlichen von Zugshersteller Bombardier haben sich bei der Besichtigung am 22. Dezember 2017 auf den Standpunkt gestellt, ihre neuesten Züge würden den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies betonten Bombardier-Vertreter beim letzten Treffen in Zürich gegenüber den Behinderten-Organisationen.

Den Umstand, dass Rollstuhlfahrer nicht selbstständig aussteigen können, bestätigt aber auch die SBB in internen Papieren, die «10vor10» vorliegen. Darin schreibt die SBB zum autonomen Aussteigen aus den Zügen: «Handrollstuhlfahrer brauchen einen kleinen Anstoss.»

SBB lehnt Umbau ab: «Hohes finanzielles Risiko»

Die SBB lehnt einen Umbau ihrer Doppelstockzüge Mitte Januar 2018 ab. In einem vertraulichen Dokument schreiben die SBB-Verantwortlichen «Flottenmanagement Verkehr» zum geforderten ebenen Aus- und Einstieg: «Eine Anhebung der Zustiegs-Plattform ist mit hohen terminlichen und finanziellen Risiken verbunden. Der Vorschlag kann bei diesem Projekt nicht umgesetzt werden.»

Die SBB schreibt auf Anfrage von «10vor10» Folgendes: «Die SBB unternimmt im Bereich der Behindertengleichstellung grosse Anstrengungen und ist gewissen Forderungen der Behindertenverbände sogar aus freien Stücken entgegengekommen. SBB bedauert, dass es zu einem erneuten Gerichtsverfahren kommt.» Bombardier will aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen. Ebenfalls nicht äussern will sich das BAV, es sei in dieser Sache Vorinstanz.

Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen entscheiden, ob die neueste Generation SBB-Züge, aus denen Rollstuhlfahrer nicht selbstständig aussteigen können, dem Behindertengleichstellungsgesetz entsprechen – oder nicht.

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