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Kantone sollen sich an zusätzlichen Asylunterkünften beteiligen
Aus Echo der Zeit vom 27.04.2023. Bild: Keystone/Michael Buholzer
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Neue Flüchtlingsunterkünfte Kantone wollen für Notunterkünfte nicht mitbezahlen

Der Bund will die Kantone zur Kasse bitten. Diese wehren sich und sagen, für Erstunterbringung sei der Bund zuständig.

Um die erwarteten bis 30'000 Flüchtlinge bis Ende Jahr unterzubringen, will der Bund mobile Unterkünfte bereitstellen, zum Beispiel Wohncontainer, Zelte oder Zivilschutzanlagen.

Auch weitere Armeeunterkünfte werden gesucht, einige der bisherigen Plätze sind befristet, weil die Armee sie selber braucht, etwa für Rekrutinnen und Rekruten.

Jeden Monat bis zu 1800 Gesuche

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Legende: Keystone/Laurent Gillieron

Derzeit gehen pro Monat zwischen 1600 und 1800 Asylgesuche beim Staatssekretariat für Migration SEM ein. Ab Sommer rechnet das SEM mit noch höheren Zahlen. Insgesamt rechnet das Staatssekretariat mit rund 27'000 Menschen, die dieses Jahr in der Schweiz ein Asylgesuch stellen werden. Hinzu kommen rund 66'000 Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S in der Schweiz. Auch da rechnet das SEM mit steigenden Zahlen.

Für diese zusätzlichen Unterkünfte beantragt der Bund dem Parlament einen Nachtragskredit von knapp 133 Millionen Franken.

Für die Betriebskosten erwartet er auch einen Beitrag der Kantone. Dort sorgt diese Erwartung für Irritationen. «Das ist nicht nachvollziehbar», sagt der Obwaldner Regierungsrat Christoph Amstad (Mitte).

Kantone erst in zweiter Linie zuständig

Amstad ist Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und fügt an, dass gemäss Asylgesetz der Bund für die Erstunterbringung der Asylbewerberinnen und -bewerber zuständig sei.

Deshalb wolle man sich nicht finanziell am Betrieb von temporären Bundesasylzentren beteiligen. Erst danach, wenn die Flüchtlinge auf die Kantone verteilt werden, seien die Kantone verantwortlich.

In den letzten Monaten haben die Kantone gut 70'000 Schutzsuchende aus der Ukraine und Zehntausende Asylbewerberinnen und -bewerber langfristig aufgenommen.

Dass der Bund plötzlich für die frisch angekommenen Flüchtlinge Geld von den Kantonen verlange, versteht auch Fabian Dinkel nicht. Er ist Leiter des Sozialamts des Kantons Baselland.

Aus den Medien vom Entscheid erfahren

Die Kantonsvertreter stören sich auch daran, dass sie nicht früher von diesem Entscheid des Bundesrats gewusst hätten. «Wir haben erst aus den Medien von den Plänen erfahren», sagt Jürg Eberle, Leiter des Migrationsamtes des Kantons St. Gallen.

Wir haben erst aus den Medien von den Plänen des Bundes erfahren.
Autor: Jürg Eberle Leiter des Migrationsamtes SG

Beim Staatssekretariat für Migration SEM will man diese Kritik nicht näher kommentieren. Mediensprecher Samuel Wyss verweist auf die kommenden Gespräche. «Der Bundesrat hat erst im Grundsatz über das Vorgehen entschieden. Alles Weitere wird in den nächsten Wochen mit den Kantonen zu diskutieren sein.»

Ob sich die Kantone zu Recht wehren, ist offen. Nach Auskunft einer Juristin ist unklar, ob die zusätzlich geplanten Unterkünfte zwingend als Bundesasylzentren gelten werden. Sind es wirklich Asylzentren des Bundes, dann ist der Bund in der Verantwortung und damit auch zahlungspflichtig. Denn er ist es, der für die erste Unterbringung der ankommenden Menschen zuständig ist.

Echo der Zeit, 27.4.2023, 18:00 Uhr

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