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Ärztevereinigung FMH: Neue Regelung zu Doping
Aus HeuteMorgen vom 19.02.2019.
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Neue FMH-Regelung Ärzte müssen mit Patienten über Doping sprechen

Doping ist auch im Breitensport ein Problem. Seit dieser Woche müssen Ärzte Patienten aktiv über Medikamente informieren.

Doping ist verboten – für alle. So steht es im Sportförderungsgesetz. Das heisst also: Nicht nur die Spitzensportler haben sich daran zu halten, auch die Breitensportlerinnen und jene, die sie betreuen. Die Ärztevereinigung FMH hat ihre Standesordnung, welche für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich ist, an das Gesetz und an die Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur angepasst.

Es ist ein kleiner Schritt, dass Lücken geschlossen werden können.
Autor: German Clénin Schweizerische Gesellschaft für Sportmedizin

Wird der Sport nun sauberer? «Es ist ein kleiner Schritt, dass Lücken geschlossen werden können», sagt German Clénin, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Sportmedizin. «Ein kleiner Schritt auch, dass die Null-Toleranz offensichtlicher wird. Es geht um Fairplay im Sport und da gibt es keine Entschuldigungen.»

Betreuer müssen mit Sanktionen rechnen

Allfällige Sanktionen treffen denn auch nicht nur die Sportler und Wettkampf-Teilnehmer. Auch ihre Betreuenden müssen in krassen Fällen mit Freiheitsstrafen von mehreren Jahren rechnen. Bei Anti-Doping Schweiz ist Direktor Ernst König froh um den Schritt der FMH: «Wenn Sporttreibende erkrankt und bei Ärzten in Behandlung sind, werden ihnen auch Medikamente verschrieben. Es ist wichtig, dass sich Ärzte bewusst sind, dass für Sporttreibende strengere, zusätzliche Regeln im Bereich Doping gelten.»

Es ist wichtig, dass sich Ärzte bewusst sind, dass für Sporttreibende strengere, zusätzliche Regeln im Bereich Doping gelten.
Autor: Ernst König Anti-Doping Schweiz

Es gehe auch darum, unbeabsichtigtes Doping zu vermeiden. Damit meint Ernst König, dass Ärztinnen und Ärzte keine Medikamente verschreiben, welche an Wettkämpfen nicht zulässig sind – etwa aufputschende oder entwässernde Substanzen.

Dabei sind neu nicht nur die Ärzte verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten darauf hinzuweisen. Auch die Patienten müssen ihre Ärzte über bevorstehende Wettkämpfe informieren. «Nicht gewusst oder dumm gelaufen» geht also nicht mehr. Zahlen dazu, wie viele Breitensportler und Volksläuferinnen mit unzulässigen Substanzen starten, gibt es laut Anti-Doping Schweiz keine.

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