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Neue Regeln für Denkmalpflege Schaffhauser Natur- und Heimatschutzgesetz wird angenommen

Knapp 53 Prozent sagen Ja zur Vorlage. Mit dem neuen Gesetz erhalten die Gemeinden mehr Eigenverantwortung.

Das neue Natur- und Heimatschutzgesetz wird angenommen. Mit der Änderung des Gesetztes erhalten die Gemeinden mehr Eigenverantwortung.

Neu sind die Gemeinden nicht mehr in der Pflicht, bei Umbauten an Schutzobjekten von lokaler Bedeutung (Objekte der untersten Schutzstufe) die kantonale Denkmalpflege beizuziehen. Gegen Bezahlung können sie dies aber weiterhin freiwillig tun.

Blick auf Schaffhausen.
Legende: Mit der Gesetzesrevision wird die Eigenverantwortung der Gemeinden für lokale Schutzobjekte gestärkt. Keystone

FDP-Regierungsrat und Baudirektor Martin Kessler ist erfreut über das Ergebnis. «Es ist ein Zeichen, dass die Bevölkerung Vertrauen in die Gemeinden hat. Vertrauen, dass die Gemeindebehörden ihre Verantwortung wahrnehmen und Schutzobjekte und Schutzzonen auch angemessen schützen», sagt Regierungsrat Kessler.

Für Andreas Frei, SP-Kantonsrat, ist das Ergebnis eine Niederlage. «Verlieren ist immer bitter, wenn man sich für eine Sache einsetzt.» Man habe aber eine wichtige Diskussion lancieren können – das sei erfreulich, so Andreas Frei.

SP, AL, GLP, Grüne und EVP haben sich gegen die Gesetzesänderung gewehrt. Sie befürchten, die Gefahr einer Verschandelung der Dorfkerne steige.

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