Das Wichtigste in Kürze
- Im vergangenen Jahr hat es in der Schweiz 3300 Verurteilungen wegen des Straftatbestands der Beschimpfung gegeben. Das entspricht einer Vervierfachung seit der Jahrtausendwende.
- Einer der Gründe dafür ist die Beweisbarkeit entsprechender Vergehen in sozialen Medien oder per SMS.
- Auch Beschimpfungen von Beamten haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
«Du Vollidiot», «Schlampe», «Hurensohn»: Wer seine Mitmenschen mit solchen Ausdrücken eindeckt, macht sich strafbar. Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen nun: So viele Verurteilungen wegen Beschimpfungen wie 2016 gab es noch nie.
Beschimpfungen online, nach Beziehungen und gegen Beamte
Thomas Hansjakob, erster Staatanwalt im Kanton St. Gallen, hat eine Erklärung für die vielen Verurteilungen. «Heute gibt es sehr viele Beschimpfungen in den sozialen Medien und via SMS, die leicht bewiesen werden können». Zudem sei unterdessen vielen bewusst, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei – Betroffene erstatteten vermehrt Anzeige.
Doch dies erklärt nicht allein das Allzeithoch von Verurteilungen im letzten Jahr. Thomas Hansjakob stellt eine Zunahme der Beschimpfung nicht nur im persönlichen Bereich fest. «Den Hauptharst bilden zwar Streitigkeiten nach gescheiterten Beziehungen. Aber auch Beschimpfungen gegen Beamte und Polizisten haben massiv zugenommen.»
Bussen und Verfahrenskosten für Verurteilte
In den meisten der insgesamt 3300 Fälle wurden die Übeltäter gebüsst und mussten mehrere hundert Franken an die Staatskasse abliefern. Dazu kommen meist noch happige Verfahrenskosten.