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So soll das Problem mit dem Wildcampen gelöst werden
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 18.03.2021. Bild: ZVG/MARTIN AESCHBACH
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Neue Strategie Wie das Wildcampen eingedämmt werden soll

Wegen Corona boomt das Campen im eigenen Land – doch viele brechen die Regeln. Das soll sich jetzt ändern.

«Bleiben Sie zu Hause», sagte Alain Berset im Frühjahr 2020. «Machen Sie Ferien in der Schweiz», ergänzte Ueli Maurer im Sommer. Die Schweiz hörte auf die beiden Bundesräte und wurde – mehr als bereits zuvor – zur Camper-Nation.

Der Ansturm wird kommen, bald, über die Ostertage. Sofern das Wetter mitmacht. Am 1. April starten zudem die offiziellen Campingplätze in die Saison. Doch: Wie ist man dieses Mal vorbereitet auf die hohe Nachfrage?

Ein Camper aus der Froschperspektive.
Legende: Campen boomt: Rund 26 Prozent mehr Camper wurden letztes Jahr zugelassen. ZVG/Martin Aeschbach

Keine Regeln im Oberland, Versuch im Gantrisch

Für Ostern habe man viele Anfragen auf den offiziellen Campingplätzen im Berner Oberland, bestätigt Martin Zysset, Präsident von Swiss Camps. Aber es wird auch einige geben, die nicht auf einem offiziellen Platz ihr Zelt aufbauen oder ihr Wohnmobil abstellen. Irgendwo an einem Fluss oder auf einer Alpweide übernachten – «wildcampen» ist für viele das höchste der Gefühle.

Im Berner Oberland waren Wildcamperinnen und -camper ein so grosses Problem, dass letzte Saison Verbotsschilder aufgestellt wurden. Für diese Saison wurden aber keine speziellen Massnahmen beschlossen – auch im Emmental nicht, wie es auf Anfrage heisst.

Die Natur ist kein Selbstbedienungsladen.
Autor: Raphael Zahnd Naturpark Gantrisch

Anders im Naturpark Gantrisch zwischen Bern und Freiburg. Zeltende Menschen wurden zum Problem: «Die Situation hat sich wegen Corona verschärft», so Raphael Zahnd vom Naturpark. «Wir möchten nicht zur Selbstbedieungungsregion werden, wo sich einfach jede und jeder ein Plätzchen sucht zum Wildcampieren.»

Die Aussicht aus einem Zelt.
Legende: Möglichst verbunden mit der Natur: Eine Übernachtung im Zelt ist aber nicht überall erlaubt. ZVG/Martin Aeschbach

Legale wilde Plätzchen

Abhilfe schaffen sollen Landwirtinnen und Landwirte, die ihr Land zur Verfügung stellen. Dafür arbeitet der Naturpark Gantrisch mit der Online-Plattform Nomady zusammen.

Je mehr Angebote wir schaffen können, umso geringer ist der Anreiz, auf verbotenen Plätzen zu campen.
Autor: Raphael Zahnd Naturpark Gantrisch

Es funktioniert so: Man hat Land, das man zur Verfügung stellt und meldet sich bei Nomady. Dieser Anbieter erstellt dafür ein Inserat auf seiner Plattform im Internet. Camperinnen und Camper können diesen Platz dann buchen. In den ersten drei Monaten habe man mit zwei Plätzen über 50 Übernachtungen verkauft.

So sei garantiert, dass die Natur gewürdigt und geschützt werde, sagt Zahnd. Zudem soll die lokale Bevölkerung vom Camper-Boom profitieren können. «Verbote sind kontraproduktiv.»

Braucht es mehr solche Stellplätze?

«Die Menschen, die ein Platz im Schilf suchen, die suchen den, auch wenn es mehr Stellplätze gibt», meint Martin Zysset von Swiss Camps. Er steht ein für die Bedürfnisse der traditionellen Campingplatz-Betreiberinnen und -Betreiber. Wildcampieren sei nicht immer im Einklang mit der Natur, kritisiert er. Es gäbe Leute, die Abfall liegen liessen oder Tiere störten.

Es ist im Moment hip, einen möglichst wilden Platz zu finden für sein Zelt.
Autor: Martin Zysset Präsident Swiss Camps

Ihm ist es deshalb lieber, wenn Leute, die einen Platz für sich alleine suchen, einen solchen Stellplatz privat mieten – anstatt irgendwo zu zelten oder campen. «Es geht nicht, dass überall auf jedem Parkplatz plötzlich Camper stehen.»

Was ist eigentlich erlaubt?

Es gibt Orte in der Schweiz, wo man wildcampen darf. Das Übernachten unter freiem Himmel und campieren ist kantonal oder auf Gemeindeebene geregelt. Gewisse Grundregeln gibt es laut dem SAC allerdings, die überall gelten.

Wildcampieren: Die Regeln

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Legende: zvg/Martin Aeschbach

Wann ist Wildcampieren laut dem SAC unbedenklich?

  • Einzelne Übernachtungen (nicht in Gruppen) im Gebirge, oberhalb der Waldgrenze (bei mehreren Übernachtungen tagsüber das Zelt wieder abbauen)
  • Auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
  • Not-Biwakieren

Wann ist Wildcampieren laut SAC verboten?

  • Campieren in Naturschutzgebieten.
  • Campieren im Schweizerischen Nationalpark
  • Campieren in eidgenössischen Jagdbanngebieten
  • Campieren in Wildruhezonen
  • Campieren dort, wo ein allgemeines Betretungsverbot herrscht

Wenn man mit einem Wohnmobil, einem Bus oder Auto unterwegs ist, gelten wiederum separate Bestimmungen. Zum Beispiel, was das Übernachten auf einem Parkplatz angeht.

Diese Frage ist in der Schweiz nicht einheitlich geregelt. In einzelnen Kantonen oder Gemeinden gilt das Übernachten im Auto als wildes Campieren und ist ausdrücklich verboten. Andernorts ist es ausdrücklich erlaubt.

Auch für Landwirtinnen und Landwirte, die ihr eigenes Land anbieten möchten, gibt es keine einheitliche Regel. Raphael Zahnd vom Naturpark Gantrisch empfiehlt, mit der Bauverwaltung der jeweiligen Gemeinde Kontakt aufzunehmen: «Lösungen sind fast immer möglich.»

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 18.03.21, 17:30 Uhr;

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