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Post legt die Schadenssumme selber fest
Aus HeuteMorgen vom 03.03.2018.
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Neue Wende im Postauto-Skandal Post hat Schadenssumme selbst festgelegt

  • Die Aufarbeitung der Postauto-Affäre verwirrt juristische Experten.
  • Offenbar hat nicht das Bundesamt für Verkehr, sondern die Post selbst den Betrag festgelegt, den der Bundesbetrieb zurückzahlen muss.
  • Ein weiterer Kritikpunkt: Den Deliktzins hat der gelbe Riese in seiner Rechnung ausgeblendet.

Wer hat bei der Postauto AG getrickst und warum? Das wird derzeit aufgearbeitet. Die Rede war bisher von Umbuchungen im Umfang von 78 Millionen Franken, welche Postauto vorgenommen hat und zurückbezahlen muss.

Doch dieser Betrag wurde nicht etwa durch das Bundesamt für Verkehr festgelegt, sondern durch die Post selber. Das wirft die Frage auf: Stimmt der Betrag, oder könnte er sogar noch höher sein?

«Inakzeptables Vorgehen»

Es sei unüblich, dass ein Dieb die Schadenssumme gleich selber bestimme, erläutert Monika Roth, Expertin für Wirtschafsstrafrecht. Und fügt hinzu: «Das ist ein inakzeptables Vorgehen und lässt sich im Übrigen auch nicht damit rechtfertigen, dass man nicht genug Personal habe. Also das auszurechnen, das ist jetzt wahrlich kein Kunststück.»

Das Bundesamt für Verkehr sagt hingegen, man habe sich auf die Arbeiten der Post verlassen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Zudem entsprächen diese 78 Millionen Franken der Schadenssumme, die man selber vorgängig auch geschätzt habe. Trotzdem: Es entsteht der Eindruck einer gewissen Nähe zwischen dem Bundesamt für Verkehr und dem Bundesbetrieb Postauto.

«Abstrus und widersprüchlich»

Denn auch für die weiteren Untersuchungen verlässt sich das Bundesamt auf die Untersuchungen der Post, respektive deren Anwaltskanzlei. Etwa, wenn es darum geht herauszufinden, ob es noch weitere Umbuchungen gegeben hat – ob also die Schadenssumme am Ende sogar noch höher sein könnte als der bisher genannte Betrag. Auch dafür hat Monika Roth wenig Verständnis: «Sich hier auf eine Anwaltskanzlei, die vom Quasi-Täter allenfalls beauftragt wurde, zu verlassen, das finde ich irgendwie abstrus und auch widersprüchlich.»

Denn ob das Bundesamt für Verkehr je den vollständigen Bericht der Anwaltskanzlei der Post erhalten werde, sei zumindest fraglich, sagt die Expertin für Wirtschaftsstrafrecht.

Deliktzins noch nicht berücksichtigt

Bei der Schweizerischen Post heisst es, man sei im Austausch mit dem Bundesamt für Verkehr und habe vollständige Transparenz versprochen. Ausserdem zahle man alle unrechtmässig bezogenen Abgeltungen zurück.

Doch auch da keimen Zweifel auf. Denn welchen Betrag die Postauto AG am Ende zurückbezahlen muss, dürfte deutlich mehr sein als die bisher publik gewordenen 78 Millionen Franken. Schliesslich müsste zu dieser Summe ein Deliktzins von fünf Prozent hinzuaddiert werden, merkt Wirtschaftsjuristin Monika Roth an.

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