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Neuer Kompromissvorschlag Mehr ältere Arbeitslose sollen Überbrückungsrente erhalten

Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat einen neuen Kompromiss ausgearbeitet: Die Überbrückungsrente soll auf das Niveau der Ergänzungsleistungen gesenkt werden. Dafür sollen mehr ältere Arbeitslose profitieren.

Der Bundesrat will mit allen Mitteln verhindern, dass die SVP-Initiative gegen die Personenfreizügigkeit vom Volk angenommen wird. Denn er befürchtet, dass bei Annahme der Initiative alle Verträge der Bilateralen I wegfallen könnten. Damit die Personenfreizügigkeit auf mehr Akzeptanz stösst, will die Regierung mögliche negative Effekte daraus besser abfedern.

Ab wann? Und wie hoch?

Die sogenannte Begrenzungsinitiative soll mit einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose bekämpft werden. Doch es ist umstritten, wie hoch diese Leistung ausfallen soll und ab wann sie bezogen werden darf.

Der Bundesrat wollte die Überbrückungsrente ab 60 Jahren geben, bis zum ordentlichen Pensionsalter. Das war dem Ständerat in der Wintersession zu grosszügig. Die kleine Kammer wollte die Rente nur bis zur Frühpensionierung ausrichten. Somit hätten Betroffene ein tieferes Einkommen für den Rest ihres Lebens.

Nur auf Niveau Ergänzungsleistungen

Die Gesundheitskommission des Nationalrats schlägt nun vor, dass viel mehr Betroffene profitieren sollen. Wer vor Alter 60 ausgesteuert wurde, soll ebenfalls eine Überbrückungsrente erhalten.

Aber die Rente soll sich nur noch auf dem Niveau der Ergänzungsleistungen bewegen. Damit sei auch das Problem möglicher Fehlanreize gelöst, sagt Ruth Humbel. «So verhindern wir, dass man sagt: Es ist fast besser, eine Rente zu beziehen, als zu arbeiten.»

Gewerkschafts-Chef ist zufrieden

Der Präsident des Gewerkschaftsbundes, Nationalrat Pierre-Yves Maillard (SP/VD) findet das Modell besser als die Variante des Bundesrates. «Die Leistungen sind niedriger, aber der Kreis der Empfänger ist breiter», sagt Maillard. «Das ist auch gerechter.» Zudem sei die Rente so mehrheitsfähiger im Parlament.

SVP verärgert

Gar nicht zufrieden ist die SVP: Die Gesundheitskommission des Nationalrats habe die Rente ausgebaut, kritisiert Parteipräsident Albert Rösti (SVP/BE). Rösti stört sich vor allem daran, dass die Überbrückungsrente als indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Begrenzungsinitiative der SVP präsentiert werden soll.

Die SVP will in der Frühjahrssession beantragen, dass der Nationalrat erst nach der Abstimmung über die SVP-Initiative die neue Überbrückungsrente behandeln soll. Rösti weiss aber, dass dieser Antrag keine Chance haben wird: «Alle Parteien und der Bundesrat missbrauchen diese Rente als Vehikel gegen unsere Initiative.»

Gewerkschafts-Chef Pierre-Yves Maillard entgegnet, die Initiative gegen die Personenfreizügigkeit sei die falsche Antwort auf das Problem der älteren Arbeitslosen: «Mit der Überbrückungsrente haben wir eine Antwort, die auch die SVP unterstützen sollte.» In der Frühjahrssession soll die Überbrückungsrente unter Dach und Fach gebracht werden.

Einschätzung von Bundeshausredaktor Andy Müller

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Mit dem Vorschlag der Gesundheitskommission des Nationalrats liegt ein Kompromiss auf dem Tisch, der sich im Parlament durchsetzen könnte. Denn die linken Parteien, die CVP und die FDP haben den Vorschlag in der Kommission im Grundsatz unterstützt. Und alle grossen Parteien, ausser die SVP, sind sich einig: Bis zum Ende der Frühjahrssession will man die Überbrückungsrente beschliessen und als indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Begrenzungsinitiative präsentieren. Die Zeit ist knapp bemessen, aber es sollte reichen. Die Frühjahrssession endet am 20. März, also rund einen Monat vor der Volksabstimmung vom 17. Mai 2020.

«Tagesschau» 19:30 Uhr, 21.02.2020; blur

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