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Neuer Rechtshilfevertrag Schweiz und Kosovo bekämpfen internationale Kriminalität

  • Die Schweiz und Kosovo verstärken ihre Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität.
  • Die beiden Länder haben in Pristina einen bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen unterzeichnet.
  • Dieser schaffe für die Strafrechtszusammenarbeit eine umfassende völkerrechtliche Grundlage.
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Aus dem Archiv: Internationale Kriminalität – Polizei soll rascher an Täterdaten aus dem Ausland kommen
aus Rendez-vous vom 10.06.2021. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 4 Sekunden.

Ziel sei es, die Rechtshilfezusammenarbeit der Justizbehörden beider Staaten zu fördern und zu erleichtern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitgeteilt.

Der Vertrag bezeichnet insbesondere in beiden Ländern Zentralbehörden, die als direkte Ansprechpartner für die Behandlung von Rechtshilfegesuchen dienen. Falls Verstösse gegen die Standards der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vermutet werden, kann die Rechtshilfe verweigert werden.

Vertrag kommt noch vors Parlament

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In der Schweiz muss der Vertrag noch vom Parlament genehmigt werden. Der Entscheid unterliegt dem fakultativen Referendum. Gesetzliche Anpassungen sind dagegen keine nötig.

Erstmals in einen bilateralen Rechtshilfevertrag aufgenommen wurde laut EJPD eine Bestimmung, die die Schaffung gemeinsamer Ermittlungsgruppen ermöglicht.

SRF 4 News, 05.04.2022, 12:30 Uhr;

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