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Neuerung in Neuenburg Kantonsangestellte bekommen längeren Vaterschaftsurlaub

Kantonsangestellte erhalten vier Wochen Urlaub bei einer Geburt. Auch schweizweit wird das Thema heiss diskutiert.

Neuenburg legt vor: Wer für den Kanton Neuenburg arbeitet und Vater wird, bekommt in Zukunft vier Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Das hat das Neuenburger Kantonsparlament mit Zweidrittel-Mehrheit beschlossen. Bislang erhielten Neuenburger Lehrer, Beamte und andere Staatsangestellte bereits eine Woche Vaterschaftsurlaub. Mit den neu vier Wochen setzt der Kanton ein Zeichen gegen die Abwanderung insbesondere von jüngeren Menschen und Familien.

Romandie in Führung: Auch andere Westschweizer Kantone kennen einen über das eidgenössisch vorgeschriebene Minimum von bloss einem Tag hinausgehenden Vaterschaftsurlaub. So erhalten etwa Staatsbedienstete im Kanton Genf bei einer Geburt zwei Wochen bezahlten Urlaub, im Kanton Jura zwölf Tage. In der Deutschschweiz gewähren die Kantone ihren Angestellten meist weniger – Angestellte des Kantons Zürich etwa erhalten eine Woche bezahlten Urlaub. Besser gestellt sind die Angestellten einiger Städte wie etwa Aarau, Biel, Bern, St.Gallen oder Luzern. Sie erhalten bei einer Geburt vier Wochen Urlaub.

Vaterschaftsurlaub im Aufwind: Im Kanton Neuenburg dürfen nun auch Nicht-Kantonsangestellte darauf hoffen, dass ihr privater Arbeitgeber den Vaterschaftsurlaub ausdehnen wird. «Der Druck nimmt zu», sagt SRF-Korrespondentin Barbara Colpi. Rasch dürfte es in der Privatwirtschaft allerdings nicht gehen, bis hier ein längerer Vaterschaftsurlaub gewährt wird. Vor allem für kleinere und mittelgrosse Firmen ist ein solcher vor allem eine Kostenfrage. «Für ein grosses Unternehmen ist das finanziell eher verkraftbar», so Colpi.

Bald entscheidet das Volk: Die Einführung von vier Wochen Vaterschaftsurlaub ist auch auf eidgenössischer Ebene ein Thema. Hängig ist eine eingereichte Volksinitiative, die genau dies verlangt. Die Initianten gehen von jährlichen Kosten in Höhe von 420 Mio. Franken aus, die über die Erwerbsersatzordnung – also über Lohnprozente – finanziert würden. Die Räte debattieren noch darüber, ob als Gegenvorschlag allenfalls ein Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen präsentiert werden soll.

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