Zum Inhalt springen

Header

Video
Erblasser erhalten mehr Freiheiten
Aus Tagesschau vom 29.08.2018.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 8 Sekunden.
Inhalt

Neues Erbrecht «Überlebende Ehegatten sollen nicht schlechter gestellt werden»

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat das neue Erbrecht vorgestellt. Man soll sein Erbe freier verteilen können.

Der Grund für ein neues Erbrecht: Vom Erbrecht seien wir alle betroffen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. «Gemäss Schätzungen wurden 2015 rund 63 Milliarden Franken vererbt.» Das heute gültige Erbrecht ist jedoch über 100 Jahre alt. Es berücksichtige moderne Formen des Zusammenlebens nicht, so die Justizministerin. Denn heute entspreche ein Viertel der Familien mit Kindern unter 25 Jahren nicht mehr der traditionellen Form.

Im Jahr 2015 wurden in der Schweiz rund 63 Milliarden Franken vererbt.
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

Viele Menschen würden in Patchwork-Familien, in Lebenspartnerschaften mit gemeinsamen Kindern oder als alleinerziehender Elternteil leben. «Es ist wichtig, dass das Erbrecht den heutigen Lebensrealitäten gerecht wird», sagte Sommaruga.

Video
Sommaruga: «Heutigen Realitäten gerecht werden»
Aus News-Clip vom 29.08.2018.
abspielen. Laufzeit 20 Sekunden.

Die Pläne des Bundesrates: Er will das «grundsätzlich bewährte» Erbrecht anpassen, wie Sommaruga erklärte. Erblasser sollen freier über ihr Vermögen verfügen können. Dazu soll der sogenannte Pflichtteil – jener Teil des Erbes, der zwingend an Angehörige gehen muss – verkleinert werden. Für die Kinder soll der Pflichtteil sinken, jener für die Eltern soll ganz wegfallen. Das frei werdende Geld kann der Erblasser etwa einem Lebenspartner oder dessen Kindern vermachen.

Video
Sommaruga: «Freier über Erbe verfügen»
Aus News-Clip vom 29.08.2018.
abspielen. Laufzeit 26 Sekunden.

Die Änderungen nach der Vernehmlassung: Der Bundesrat verzichtet darauf, den Pflichtteil für den Ehepartner zu verkleinern. Damit trägt er laut Sommaruga den Rückmeldungen in der Vernehmlassung Rechnung. Ausserdem hat er seinen Vorschlag zum sogenannten Unterstützungsanspruch, ebenfalls nach kritischen Bemerkungen in der Vernehmlassung, angepasst. So soll dieses neue Instrument die «Ausnahme» darstellen und nur dazu da sein, Armut zu verhindern.

Der Unterstützungsanspruch soll die Ausnahme sein.
Autor: Simonetta Sommaruga Justizministerin

Der Unterstützungsanspruch, der aus der Erbschaft finanziert wird, ist für Hinterbliebene vorgesehen, die nach dem Tod ihres Partners in finanzielle Not geraten. Sommaruga spricht von einer «Härtefallregelung».

Video
Sommaruga: «Pflichtteil für Ehegatten wird nicht reduziert»
Aus News-Clip vom 29.08.2018.
abspielen. Laufzeit 28 Sekunden.

Die nächsten Schritte: Die Vorlage des Bundesrates zum Erbrecht kommt nun ins Parlament. Weitere Fragen zu diesem Thema, zum Beispiel zur Unternehmensnachfolge, will die Regierung nächstes Jahr im Rahmen einer Botschaft klären.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel